Wahl in Deutschland
EU-Wahl am 9. Juni: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Europawahl
Deutschland wählt am 9. Juni. Doch was genau eigentlich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur EU-Wahl, geben euch einen Überblick über den Wahlprozess, die Voraussetzungen zur Teilnahme und warum es wichtig ist, seine Stimme abzugeben.
Was genau wird bei der Europawahl gewählt?
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählte Organ der Europäischen Union. Die Wähler stimmen für nationale Parteien oder sonstige politische Vereinigungen ab, die Wahllisten mit Kandidaten aufstellen. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung der Kandidaten ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten. Einzelpersonen stehen nicht direkt zur Wahl.
Wie oft findet eine EU-Wahl statt?
Das Europäische Parlament wird für eine Legislaturperiode von 5 Jahren gewählt. In der nächsten Legislaturperiode ab 2024 wird es 720 Abgeordnete umfassen, 15 mehr als nach der letzten Wahl 2019. Deutschland stellt mit 96 Sitzen die meisten Abgeordneten, gefolgt von Frankreich und Italien. Nach der Wahl schließen sich die meisten Abgeordneten einer der aktuell 7 europaweiten Fraktionen an, die sich aufgrund gemeinsamer politischer Überzeugungen bilden. Die Fraktionen spielen eine zentrale Rolle für die Arbeit des Parlaments.
- Die Fraktionen bilden die politische Grundeinheit des Europäischen Parlaments. Abgeordnete schließen sich entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit zu Fraktionen zusammen, nicht nach Nationalität.
- Fraktionen gewährleisten die parlamentarische Handlungsfähigkeit und spiegeln das parlamentarische Tagesgeschäft wider. Sie sichern die interne Organisation des Parlaments.
- Fraktionen genießen bestimmte Vorteile: Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung des Parlaments, erhalten mehr Redezeit bei Debatten und verfügen über mehr Ressourcen wie Büroräume, Personal und finanzielle Mittel.
- Fraktionen entscheiden über die Organisation von Ausschüssen und Delegationen. In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden werden die Sitze der Abgeordneten im Plenarsaal vergeben.
- Vor Abstimmungen im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte der Ausschüsse und reichen Änderungsanträge ein. Der Standpunkt der Fraktionen wird durch interne Debatten festgelegt.
- Je größer eine Fraktion ist, desto mehr Macht hat sie im Parlament. Die Fraktionsgröße gewährleistet ein diszipliniertes Abstimmungsverhalten.
Welche Regeln gelten für alle Mitgliedsstaaten?
Die Wahl muss allgemein, frei, direkt und geheim sein. Dies bedeutet, dass jede Person mit aktivem Wahlrecht wählen darf (allgemein), die Wahlentscheidung ohne Zwang oder Druck von außen getroffen werden kann (frei), die Wähler ihre Stimme direkt für die Kandidaten abgeben und nicht über Zwischenstellen (direkt) und die Stimmabgabe ohne Einsicht anderer erfolgt, sodass niemand nachverfolgen kann, wie jemand gewählt hat (geheim).
In allen EU-Staaten gilt das Verhältniswahlsystem, bei dem die Mandate nach dem Stimmenverhältnis der Parteien verteilt werden: Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie. Die Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, was bedeutet, dass größere Länder mehr Abgeordnete entsenden als kleinere, aber kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner haben als bevölkerungsreiche Staaten, um auch kleine Länder angemessen zu repräsentieren. Viele Details der Wahl, wie Wahltermine, Wahlalter und Briefwahl-Regeln, unterscheiden sich jedoch zwischen den Mitgliedstaaten und werden national geregelt. Deutschland wählt am 9. Juni.
Welche Befugnisse hat das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament spielt eine zentrale Rolle bei der Gesetzgebung in der Europäischen Union. Das Europäische Parlament agiert gemeinsam mit dem Rat der EU als Gesetzgeber und kann EU-Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen, wodurch es ein gleichberechtigter Mitgesetzgeber neben dem Rat ist. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das für die meisten Politikbereiche gilt, müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Text einigen, und ohne die Zustimmung des Parlaments können keine Gesetze verabschiedet werden. Das Parlament prüft die Gesetzesvorschläge der Kommission in Ausschüssen, bringt gegebenenfalls Änderungen ein und stimmt dann im Plenum darüber ab. Bei Uneinigkeit mit dem Rat kann es bis zu drei Lesungen und ein Vermittlungsverfahren geben. Zusammengefasst ist das Europäische Parlament als direkt gewählte Vertretung der EU-Bürger ein essenzieller Akteur im EU-Gesetzgebungsprozess mit weitreichenden Befugnissen, um die Interessen der Bürger einzubringen.
Ist eine Briefwahl möglich?
Ja, bei der Europawahl 2024 in Deutschland ist die Teilnahme per Briefwahl möglich. Dazu muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich. Der Antrag auf einen Wahlschein kann persönlich oder schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail, teils auch online) gestellt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 19. Mai 2024 an alle Wahlberechtigten verschickt wird. Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Diese umfassen einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Antrag auf Briefwahl kann bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr gestellt werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Unterlagen muss spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Es wird empfohlen, den Wahlbrief bis spätestens Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um einen rechtzeitigen Eingang sicherzustellen
Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission?
Die Europäische Kommission fungiert als Exekutive der EU und ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften sowie für das Tagesgeschäft der Union. Das Europäische Parlament, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt, und der Rat der Europäischen Union, der die Interessen der Mitgliedstaaten repräsentiert, arbeiten gemeinsam an den Vorschlägen der Kommission und nehmen sie an, sofern sie ihnen zustimmen. Erfahren Sie mehr über die EU und ihre Institutionen.
Das ist neu bei der EU-Wahl am 9. Juni
- Das aktive Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige an der Europawahl teilnehmen. Für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) gilt weiterhin eine Altersgrenze von 18 Jahren.
- Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament steigt von 705 auf 720. Deutschland stellt unverändert 96 Abgeordnete, 15 zusätzliche Sitze gehen an andere Mitgliedstaaten.
- Für Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung entfällt der bisher geltende Wahlrechtsausschluss, wenn sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
- Spätestens ab der Europawahl 2029 soll in Deutschland eine Sperrklausel von 2-5% eingeführt werden, wie es der EU-Direktwahlakt von 2018 für Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen vorsieht. 2024 gilt in Deutschland aber noch keine Sperrklausel.
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