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Alle Infos im Überblick

Endlich beschlossenes Gebäudeenergiegesetz: Das gilt zukünftig für Heizungen

Bundestag entscheidet über Heizungsgesetz
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Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 8. September vom Bundestag verabschiedet. Was das für Euch bedeutet, lest Ihr hier.

Das Gebäudeenergiegesetz wurde vom Bundestag verabschiedet – alle wichtigen Regelungen, die das Heizen betreffen, lest Ihr hier:

Am Freitag, den 8. September wurde nach monatelanger Debatte endlich das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen. Es soll den Umstieg beim Heizen von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien fördern und so für mehr Klimaschutz sorgen. Dem Beschluss gingen monatelange Debatten und viel Kritik voraus - in der Abstimmung stimmten letztendlich 399 Abgeordnete dafür, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich.

Derzeit heizt der Großteil der deutschen Bevölkerung, nämlich knapp 50 Prozent mit Erdgas. Weitere 25 Prozent heizen mit Öl - so die Zahlen des Energiewirtschaftsverbands BDEW für 2022. Das soll sich durch das GEG mittelfristig ändern. Was jetzt konkret beschlossen wurde, lest Ihr hier im Überblick.

Was, wann , und wo – die Eckdaten des GEGs:

Das neue Gebäudeenergiegesetz will dafür sorgen, dass Heizungen zukünftig grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gilt schrittweise ab dem 1. Januar 2024, betrifft aber zunächst nur Neubaugebiete.

Welche Heizungen dürfen neu eingebaut werden?

Fernwärme und elektrische Wärmepumpen sind genehmigt, ebenso wie Holz- und Pelletsheizungen. Ebenfalls erlaubt sind Stromdirektheizungen und Solarthermie-Heizungen, sowie Hybridheizungen – das sind Kombinationen von erneuerbaren Energieressourcen mit Gas- oder Ölheizungen.

Aber auch Gasheizungen dürfen nach 2024 noch eingebaut werden – unter der Voraussetzung, dass sie später umrüstbar auf den Betrieb mit Wasserstoff sind. Ist das nicht möglich, müssen die Besitzer von neu eingebauten Gasheizungen ab 2029 schrittweise auf den Betrieb mit Biogas umstellen: 2029 müssen 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent Biogas verwendet werden. Für Ölheizungen gilt, dass sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden können müssen, um nach 2024 noch eingebaut werden zu dürfen.

Ich habe bereits eine Gas- oder Ölheizung verbaut. Was gilt für mich?

„Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, so die Bundesregierung. Ihr dürft auch zukünftig Eure Gas- und Ölheizungen bei Bedarf reparieren lassen. Wann Ihr umrüsten müsst, hängt von den Kommunen ab – diese müssen nämlich zuerst ihre kommunale Wärmeplanung verabschieden. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen den Plan bis 2026 vorlegen können, kleinere Städte haben bis 2028 Zeit. Das sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Der Wärmeplan der Kommunen soll zum Beispiel zeigen, ob zukünftig eine Fernwärmeversorgung in einzelnen Kommunen möglich ist. Erst wenn die konkreten Pläne der Kommunen feststehen, gelten die Vorgaben zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude.

Meine Öl- bzw. Gasheizung ist kaputt gegangen und sie kann nicht mehr repariert werden. Welche Übergangslösungen gibt es?

Wenn Ihr eine alte Heizung austauschen müsst, habt ihr eine fünfjährige Übergangsfrist. In dieser dürft Ihr als Zwischenlösung auch Heizanlagen aufstellen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Muss ich sonst noch etwas beachten, wenn ich eine neue Heizung einbauen lasse?

Neben den Richtlinien zur Verwendung erneuerbarer Energien sieht das GEG eine verpflichtende Energieberatung vor, die Ihr machen müsst, wenn Ihr eine neue Heizung einbauen lasst, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Energieträgern betrieben wird. Die Beratung soll Euch auch auf eventuelle Kostenrisiken durch steigende Energiepreise hinweisen und wird von Energieberatern, Schornsteinfegern, Elektrotechnikern und natürlich Heizungsinstallateuren durchgeführt.

Ich bin Eigentümer. Welche Förderungen stehen mir zu?

Neue Heizungsanlagen einbauen zu lassen wird immer teurer. Der Staat unterstützt deshalb Eigentümer, die auf klimafreundlichere Heizungsanlagen umstellen. Grundsätzlich wird jede Modernisierung mit 30 Prozent des Gesamtbetrags gefördert. Beläuft sich Euer Brutto-Einkommen auf maximal 40.000 Euro pro Jahr, übernimmt der Staat weitere 30 Prozent. Und wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, kommen nochmal 20 Prozent hinzu – maximal gefördert werden je Modernisierungsprojekt aber 70 Prozent der Gesamtsumme. Geplant sind außerdem verbilligte Kredite der KfW für Personen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro – die Details müssen aber erst noch geklärt werden.

Ich bin Mieter. Welche Kosten darf mein Vermieter für die Umrüstung auf mich umlegen?

Vermieter dürfen bei einer Modernisierung der Heizungsanlagen maximal 10 Prozent auf die Mieter umlegen – vorausgesetzt, es wurde eine staatliche Förderung in Anspruch genommen, und die geförderte Summe von den Kosten, die umgelegt werden sollen, abgezogen. Außerdem darf sich der Mietpreis durch eine neue Heizanlage um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen.

Wie lange darf überhaupt noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?

Bis zum 31. Dezember 2044 dürfen in Deutschland fossile Brennstoffe verheizt werden. Ab 2045 dürfen dann ausschließlich klimaneutrale, erneuerbare Energien verwendet werden.

fso

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