Bei Verstoßen drohen Bußgelder oder ein Führerscheinentzug
Freihändig fahren, Musik hören, Gassi mit dem Hund? Was Radfahrer dürfen - und was nicht
Der Frühling ist da, die Temperaturen steigen und die Fahrräder werden aus dem Keller geholt. Die Rad-Saison hat begonnen und mit ihr sind wieder unzählige Radfahrer unterwegs. Doch welche Regeln muss man eigentlich mit dem Rad beachten? Und was erwartet mich bei einem Verstoß? Das und vieles mehr erfahrt Ihr hier.
Radfahren ist für viele nicht nur ein beliebtes Hobby, sondern eine umweltfreundliche Alternative zum Auto. Immer mehr Menschen steigen auf Räder um, egal ob für kurze Fahrten zum nächsten Supermarkt oder in die Arbeit. Dies zeigte bereits deutlich der Fahrrad-Monitor 2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Demnach setzt sich der Boom des Fahrrads fort. Das Rad weise im Verkehrsmittelvergleich das höchste Wachstumspotential auf, heißt es dort.
Fahrräder zählen in der StVO zu Fahrzeugen und sind deshalb auch an die Verkehrsregeln gebunden. Werden diese missachtet, können Bußgelder folgen. Doch welche Regeln gelten überhaupt für Radfahrer? Wir haben einige für Euch gesammelt:
Fahrbahn, Radweg und Gehweg - Wo darf ich eigentlich fahren?
Bei all den Möglichkeiten kann schon mal Verwirrung aufkommen, wo man mit dem Rad fahren darf. Grundsätzlich sollten Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Ist aber eines der blauen Radwegschilder ersichtlich, muss der Radweg benutzt werden. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Radweg wegen Hindernissen, wie zum Beispiel wegen Laub, Schnee oder parkenden Autos, unzumutbar ist. Ist der Radweg nicht gekennzeichnet, darf er benutzt werden, muss aber nicht.
Gehwege sind tabu, außer das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ist aufgestellt. In diesem Fall dürfen Radfahrer den Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit befahren.
Darf man nebeneinander auf der Straße fahren?
Ihr macht zu zweit einen Radausflug und würdet euch gern unterdessen unterhalten? Nebeneinander zu fahren wäre also optimal. Viele trauen sich das nicht. Tatsächlich ist es aber erlaubt, soweit der Verkehr nicht behindert wird - Autos also ungehindert die Radelnden überholen können. Ansonsten müsst Ihr einzeln hintereinander fahren. So oder so müssen sich auch Radfahrer „möglichst weit rechts“ halten und dürfen nicht in der Mitte fahren.
Welche Alkoholgrenze gilt für Radfahrer?
Für Alkohol hinterm Lenker gibt es im allgemeinen zwei Promillegrenzen: 0,3 und 1,6 Promille. Fährt eine Person mit 0,3 Promille Rad und verhält sich normal, ist rechtlich alles gut. Ist das Fahrverhalten aber auffällig und offensichtlich nicht mehr kontrolliert, ist die Fahrt schon strafbar.
Bei 1,6 Promille oder mehr spricht man dahingegen immer von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Fährt man in diesem Zustand Rad, macht man sich nicht nur strafbar, sondern muss auch mit ordentlich Bußgeld, drei Punkten in Flensburg und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Wer diese nicht besteht, verliert schließlich auch noch den Führerschein.
Darf ich mit einer Hand oder freihändig Radfahren?
Wichtig ist, dass man das Rad stets unter Kontrolle hat. Wenn das der Fall ist, ist einhändig fahren erlaubt. Freihändig fahren ist aber immer verboten.
Mit dem Hund unterwegs: Ist Gassi mit dem Rad erlaubt?
Vor allem große Hunde brauchen viel Auslauf. Da zieht man schon mal in Erwägung sie mit dem Fahrrad auszuführen. Gemäß der StVO ist das auch erlaubt, jedoch nur bei ausgewachsenen und gesunden Hunden. Außerdem muss die Eigenart des Tieres beachtet werden, denn nicht alle Hunderassen sind für das Mitlaufen am Rad geeignet.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht gefährdet werden, deshalb sollte der Hund im Straßenverkehr angeleint werden. Zu seiner Sicherheit sollte er dabei immer rechts geführt werden, um ihn vor Autos zu schützen. Ansonsten darf der Vierbeiner aber auch ohne Leine laufen, beispielsweise auf Feldwegen oder im Wald, wenn er auf Zuruf gehorcht.
Was sollte ich wissen, wenn ich meine Kinder mitnehmen möchte?
Mit dem Kindersitz, im Anhänger oder schon selbst mit dem Rad - egal wie, aber gewisse Regeln müssen eingehalten werden, wenn man mit Kindern unterwegs ist. Ausschlaggebend ist dabei das Alter. Heißt der Kindersitz oder Anhänger darf nur bis zum siebten Geburtstag der Kleinen genutzt werden.
- Wer darf das Rad fahren? Der große Bruder beispielsweise nur, wenn er mindestens 16 und somit eine „geeignete Aufsichtsperson“ ist.
- Und wenn die Kleinen schon selbst fleißig radeln? Dann gilt: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, sollte es keinen Radweg geben. Bis zum zehnten dürfen sie. Ab dem zehnten Geburtstag gelten für Kinder dieselben Regeln wie für Erwachsene.
- Wo müssen Mama oder Papa fahren? Als Aufsichtsperson dürfen diese oder jede beliebe Person ab 16 Jahren die Kleinen auf dem Gehweg begleiten.
Kann ich als Radfahrer geblitzt werden?
Während viele Radfahrer gemütlich mit circa 10 bis 25km/h unterwegs sind, sind einige deutlich schneller. Doch auch als Radfahrer sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. In einer Tempo-30-Zone dürfen also auch Radler nicht schneller als 30km/h fahren. Und was passiert, wenn man doch schneller unterwegs war? Kann ein Radfahrer überhaupt geblitzt werden? Tatsächlich ja, aber meist ist nur mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn die Polizei direkt vor Ort ist. Das Blitzer-Foto allein reicht häufig nicht aus, um einen Radfahrer zu identifizieren.
Darf ich beim Radfahren telefonieren oder Musik hören?
Wenig überraschend, aber beim Radfahren gelten ähnliche Regeln bezüglich der Handybenutzung wie beim Autofahren. Heißt: Jegliches Bedienen des Telefons beim Fahren ist untersagt. Wer aber eine Freisprechanlage oder Kopfhörer hat, kann mit diesen telefonieren. Auch Musik hören ist erlaubt, soweit diese nicht zu laut ist und das Radfahren nicht beeinträchtigt. Das Geschehen in der Umgebung muss also noch wahrgenommen werden können.
Welche Bußgelder erwarten mich bei einem Verstoß?
Grundsätzlich enthält der Bußgeldkatalog Sanktionen zwischen fünf bis 35 Euro, jedoch können einige deutlich teurer sein. Betrunken Fahrrad zu fahren ist zudem eine Straftat, die einen Führerscheinentzug und ein Fahrverbot fürs Auto nach sich ziehen kann.
Und was passiert bei einem Bußgeld ab 60 Euro? Dann folgt nicht nur ein Eintrag im Zentralregister in Flensburg, sondern auch mindestens ein Punkt. Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärt, kommen in diesem Fall noch Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro für den Bußgeldbescheid hinzu.
Doch welche Bußgelder gibt es nun? Zu beachten ist, dass viele Verstoße zusätzlich eine Abstufung haben. Nach dieser erhöht sich das Bußgeld, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer vorliegt oder es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kam. Auf vielen Portalen könnt Ihr deshalb mit einem Bußgeldrechner für Fahrradverstöße ausrechnen, wie viel ihr im Fall der Fälle zahlen müsstet.
Den gesamten beziehungsweise Teile des Bußgeldkatalogs könnt ihr unter anderem bei ADFC oder ADAC einsehen. Ein paar Bußgelder haben wir jedoch für Euch gesammelt:
- Gekennzeichneten Radweg nicht benutzt: 20 Euro
- Für Radfahrer nicht freigegebenen Gehweg befahren: 25 Euro
- Geschwindigkeit auf Geh- und Radweg nicht an die Fußgänger angepasst: 15 Euro
- Freihändig gefahren: 5 Euro
- Nebeneinander Fahrrad gefahren und zugleich andere behindert: 20 Euro
- Verstoß gegen Rechtsfahrgebot: 15 Euro
- Rote Ampel missachtet, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde dauerte: 100 Euro
- Person über sieben Jahre in einem Kindersitz oder Anhänger mitgenommen: 5 Euro
- Handy oder anderes elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt: 55 Euro
- Musik über Kopfhörer zu laut mit Beeinträchtigung der Wahrnehmung gehört: 15 Euro
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