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Komplikationen zum Start

Deutschland-Ticket: Kinder, Hunde, Fahrräder, Ausland – was jetzt tatsächlich gilt

Deutschlandticket startet - Frankfurt am Main
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Das 49-Euro-Ticket hält Einzug in Deutschland.

Das Deutschland-Ticket hält Einzug in der Bundesrepublik. Der durchaus erfolgreiche Start wurde jedoch durch die bundesweiten Warnstreiks stark beeinträchtigt. Doch welche Schwierigkeiten gab es zudem und welche Regeln gelten jetzt eigentlich?

Schon vor dem Verkaufsstart musste man auf viele wichtige Informationen achten. Seit ein paar Wochen ist das Ticket nun gültig und wird bereits von rund sieben Millionen Menschen aktiv genutzt. Pendler, Schüler und Studenten können sich mit dem Abo des Tickets eine Menge Geld sparen.

Digitaler Komfort lässt zu wünschen übrig

Kunden, bei denen das digitale Kaufen des Tickets grundsätzlich funktionierte, hatten in den ersten Deutschlandticket-Tagen dennoch Anmerkungen zum Kaufprozess: Zum einen gibt es Aufruhr über das Abo-Modell. Zum anderen, dass das Ticket-Abo nur bis zum 10. jedes Monats gekündigt werden kann. Laut Bahn ist dies in den Tarifbestimmungen festgelegt, an die sich Bahn und andere Verkehrsunternehmen halten müssen.

Darüber hinaus gibt es weitere Kritikpunkte. Etwa, dass das Deutschlandticket-Abo nicht direkt per Knopfdruck in der Bahn-App, sondern nur über ein zusätzliches Portal gekündigt werden kann. Ebenso kann das Ticket derzeit nur per Lastschriftverfahren bezahlt werden und digitale Bezahlanbieter wie Paypal oder das Zahlen per Kreditkarte ist nicht möglich.

Werden Senioren diskriminiert?

Das Angebot des 49-Euro-Tickets wird überwiegend digital abgewickelt. Vor allem Senioren schließt dies vom Kauf des Tickets in vielen Fällen aus. Nach Kritik aus mehreren Bundesländern und vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einigte man sich zusätzlich auf eine Chipkarten-Lösung und bis zum Jahresende 2023 auch auf eine Papierlösung. Niemand dürfe ausgeschlossen werden, forderten mehrere Bundesländer.

Die Stellen der analogen Ausgabe sind trotzdem zum Teil nur mit einer längeren Fahrt erreichbar. Ein Aufwand, der Personen, die nicht im Besitz eines Smartphones sind, stark benachteiligt und den manche nicht in Kauf nehmen. Es kommt hinzu, dass durch die Digitalität eine Übertragung auf andere Personen wegfällt. Teilen kann man das Ticket also nicht.

Kinder, Fahrräder und Hunde

Ob das 49-Euro-Ticket die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern beinhaltet, blieb bisher unter dem Radar. Hundehalter und Radfahrer dürften den Regelungen eher skeptisch gegenüberstehen. Und wie sieht es eigentlich mit kleinen Kindern aus?

  • Hunde: Hundehalter haben in diesem Zusammenhang keinen Vorteil. Das Ticket sieht keine kostenlose Mitnahme der Vierbeiner vor. Reisende in Bayern können jedoch über das Bayernticket ihren kleinen Hund in einer Transportbox kostenlos mitnehmen.
  • Fahrräder: Mitnahme von Fahrrädern ist im 49-Euro-Ticket nicht enthalten, dafür muss ein zusätzliches Fahrradticket gelöst werden.
  • Kinder: Kinder bis sechs Jahren fahren kostenlos; Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren mit einer Begleitperson ab 15 Jahren kostenlos (max. vier Kinder); Kinder ab 15 Jahren zahlen den vollen Preis.

Ein weiteres Problem: In der Bahn-App kann nur ein Deutschlandticket hinterlegt werden. Hat das Kind nun also noch kein eigenes Smartphone, braucht man ein Chipkarten-Ticket, was unter Umständen Zeit und Geld kostet.

Werden Schüler und Studenten weiter entlastet?

Ab dem 1. September 2023 sollen für Studenten, Freiwilligendienstleistende und Auszubildende die Ticketpreise sinken. Das 29-Euro-Ticket soll die Semestertickets an Hochschulen nicht ablösen, sondern in die bestehenden Semestertickets integriert werden. Das bedeutet: Der Gesamtpreis aus einem Semesterticket und dem monatlich kündbaren 29-Euro-Ticket soll 29 Euro pro Monat betragen — oder 174 Euro pro Semester. Schüler, deren Monatskarte von Stadt oder Landkreis übernommen wird und mehr kostet als 49 Euro pro Monat, bekommen ihre jetzige Karte durch das 49 Euro Ticket ersetzt, damit können sie bundesweit alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Das 29-Euro-Ticket soll dann ein ermäßigtes Deutschlandticket werden. Damit sollen die Studenten und Azubis alle Busse und Bahnen im öffentlichen Regional- und Nahverkehr nutzen können. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.

Wie sieht es mit der Fahrt ins Ausland aus?

Eigentlich heißt es „Deutschlandticket“, und die wenigsten wissen, dass es sich damit auch gut ins Ausland reisen lässt. Ausschlaggebend dafür sind die sogenannten Grenztarifpunkte. Damit werden die Abrechnungsgrenzen zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen beschrieben.

Bei einigen Nachbarländern liegen diese Grenztarifpunkte im Ausland, weshalb das 49-Euro-Ticket bis dorthin gilt. In allen der neun Nachbarländer Deutschlands finden sich so Reiseziele, die im Tarif inbegriffen sind. In der südlichen Region sind dabei die Fahrten bis einschließlich Kufstein und Salzburg (Österreich) abgedeckt. Zudem sind Highlights wie Basel und Luxemburg einfach mit dem Ticket zu erreichen.

Wer ganz genau wissen will, ob das Ticket in einem bestimmten Zug oder bei einer bestimmten Eisenbahngesellschaft gilt, kann es im Internet einfach nachlesen. Dort gibt es eine Geltungsbereich-Übersicht, die gegebenenfalls aktualisiert wird. Vor der Reise auf einer der fraglichen RE-/IC-Strecken beispielsweise also lieber noch einmal nachschauen, wie sich der aktuelle Stand der Dinge darstellt.

vs/dpa

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