Höhere Sozialabgaben
Deutliche Steigerung bei Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025 – wer besonders davon betroffen ist
Mit dem Jahreswechsel sind die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht worden. Das hat Auswirkungen auf das Gehalt. Doch es gibt auch einen kleinen Lichtblick.
München – Neben Steuern muss jeder Arbeitnehmer Sozialabgaben von seinem Gehalt zahlen. Dazu gehören Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Mit dem neuen Jahr 2025 gibt es jedoch eine Änderung. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen wurden deutlich angehoben.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025 gestiegen: Was das in der Rentenversicherung bedeutet
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Jährlich werden diese Grenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung neu berechnet. Neu ist in diesem Jahr: Die Grenzwerte in der Rentenversicherung wurden erstmals einheitlich festgelegt. Diese liegt nun bei 8050 Euro, im Vorjahr waren es in den neuen Bundesländern noch 7450 Euro und in den alten Bundesländern 7550 Euro pro Monat.
Die Erhöhung bedeutet: Arbeitnehmer, die mehr als 8050 Euro im Monat verdienen, zahlen davon keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge. Der Verdienst über diesem Grenzwert ist somit beitragsfrei. Laut Bundesregierung steigt in der knappschaftlichen Rentenversicherung, die für Beschäftigte im Bergbau zuständig ist, die Grenze von 9300 Euro auf 9900 Euro pro Monat.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025: Gutverdiener besonders belastet
Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Grenzwert steigt einheitlich auf 5512,50 Euro im Monat. 2024 waren es noch 5175 Euro monatlich. Zudem erhöht sich die Versicherungspflichtgrenze von 5775 Euro auf monatlich 6150 Euro. Wer mehr als 6150 Euro pro Monat verdient, hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Die höheren Grenzwerte fallen vor allem Gutverdienern zulasten. Denn wer 2024 mehr als 7450 Euro pro Monat verdient hat, muss seit dem Jahreswechsel einen höheren Anteil des Gehalts für Sozialabgaben aufwenden. Darüber hinaus ändert sich das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung. Um einen Entgeltpunkt für die Rente zu erhalten, ist 2025 vorläufig ein Jahresgehalt von 50.493 Euro erforderlich. Im Vorjahr lag dieser Betrag noch bei 45.358 Euro.
| Beitragsbemessungsgrenze 2025 | |
|---|---|
| Rentenversicherung | 8050 Euro im Monat |
| Krankenversicherung | 5512,50 Euro im Monat |
| Versicherungspflichtgrenze | 6150 Euro im Monat |
Dennoch gibt es einen kleinen Lichtblick. 2025 steigt der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro. Erst ab diesem Betrag ist Einkommenssteuer zu entrichten, was bedeutet, dass etwas weniger Steuern anfallen. Davon profitieren in erster Linie Gering- und Durchschnittsverdiener sowie Rentner, erklärt der Sozialverband Deutschland. Zudem gilt seit dem Jahreswechsel der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem Jahreseinkommen von 68.430 Euro. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen. (kas)
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