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Dreistellige Bußgelder

Parken im Halteverbot: Das sind die größten Irrtümer – manche können teuer werden

Nicht aufgepasst und schon ist es passiert: das Auto steht im Halteverbot. Das kann teuer werden – und einem sogar einen Punkt in Flensburg einbringen.

Hannover – Gefühlt gibt es nie genug Parkplätze, sondern stattdessen Halte- und Parkverbote so weit das Auge reicht. Vor allem dann, wenn die Zeit für die Parkplatzsuche knapp bemessen ist. Trotzdem sollte man nicht einknicken und das Falschparken riskieren, sonst trudelt ruckzuck ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten ein. Und das kann teuer werden. Einige der Parksünden werden sogar mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Stattdessen kann man das Auto eventuell auf einem Parkplatz abstellen, den viele meiden, obwohl es völlig legal ist, dort zu parken.

Mythos 1: Sobald der Fahrer aussteigt, gilt das Auto als geparkt

Auf den ersten Blick macht es durchaus Sinn, dass es nur als Halten zählt, solange der Fahrer nicht aussteigt. Tatsächlich ist das Aussteigen beim Halten jedoch problemlos möglich. „Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht“, erklärt die bayerische Polizei. Solange der Fahrer in Sichtweite des Wagens bleibt und jederzeit wieder einsteigen und ins Verkehrsgeschehen eingreifen kann, gilt dies weiterhin als Halten. Erst wenn das Auto länger als drei Minuten abgestellt ist oder man sich gänzlich davon entfernt, gilt das als Parken.

Mythos 2: Wenn kein Halteverbot-Schild aufgestellt ist, kann unbesorgt geparkt werden

Wer diesem Mythos anhängt, für den könnte es teuer werden. Es gibt nämlich zahlreiche Orte, wo ein Park- oder sogar ein Park- und Halteverbot gilt, ohne dass dies mit einem Schild gekennzeichnet ist:

  • Fahrradschutzstreifen
  • Andreaskreuz (Parkverbot außerhalb von Ortschaften 50 Meter vor dem Kreuz, innerorts fünf Meter)
  • Haltestelle (15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild herrscht Parkverbot)
  • Fußgängerzone (Durchfahrtsverbot und somit auch Parkverbot)
  • Vorfahrtsstraße außerorts
  • Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
  • Kreuzungen und Einmündungen (Parkverbot fünf Meter davor und dahinter)
  • Grundstückseinfahrt und -ausfahrt; bei schmalen Straßen gilt das Parkverbot auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite)
  • Abgesenkter Bordstein
  • Kreisverkehr
  • Autobahn und Kraftfahrstraße
  • Fußgängerüberweg (Parkverbot auf dem Überweg selbst sowie fünf Meter davor)

Ein Verstoß gegen diese „unsichtbaren“ Halteverbote kann in einigen Fällen sogar ein dreistelliges Bußgeld sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Für unzulässiges Halten in zweiter Reihe kann, je nach den Begleitumständen, eine Strafe von bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Dasselbe gilt laut bussgeldkatalog.org für unzulässiges Halten auf dem Fahrradschutz­streifen, Parken vor einer Feuerwehrzufahrt, Parken auf Fahrrad oder Gehwegen sowie Autobahn oder Kraftfahrtstraßen.

Mythos 3: Die Strafe für einen Parkverbotsverstoß muss der Fahrer zahlen

Da man oft mit dem eigenen Auto unterwegs ist, ist dieser Irrglaube durchaus verständlich. Tatsächlich gilt hier t-online.de zufolge die Halterhaftung. Das Bußgeld für Parken im Halteverbot muss also der Fahrzeughalter zahlen.

Rund um das Thema Halteverbot gibt es viele Irrtümer, die sich beharrlich halten. Wer aber falsch parkt, bekommt schnell ein hohes Bußgeld aufgebrummt.

Mythos 4: Männer riskieren eine Strafe, wenn Sie auf Frauenparkplätzen parken

Da man auf Behindertenparkplätzen nicht parken darf, denken viele, dasselbe gelte als Mann auch für Frauenparkplätze. Dass dem nicht so ist, zeigt sich schon daran, dass es kein dediziertes Schild für Frauenparkplätze in der StVO gibt. Auch auf der Webseite bussgeldkatalog.org heißt es deshalb: „Da der Frauenparkplatz in der StVO nicht gesondert ausgewiesen ist, (dürfen) auch Männer (...) rein rechtlich betrachtet auf entsprechenden Parkplätzen ihren Wagen abstellen“.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Auf Privatparkplätzen kann seitens des Betreibers eine Strafe verhängt werden, wenn man als Mann einen Frauenparkplatz nutzt. „Es gilt dann nämlich das Hausrecht des Betreibers“, so bussgeldkatalog.org.

Auch beim Parken in der Einbahnstraße sollte man einiges beachten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Rubriklistenbild: © Zoonar/IMAGO

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