Anders als im Sommer
Bußgeld-Fallen: Diese Dinge kommen Autofahrer im Winter teuer zu stehen
Autofahrer aufgepasst: Mit dem ersten Schnee werden nicht nur die Straßenverhältnisse schwieriger, es kommen auch Bußgeld-Fallen auf Euch zu, die es im Sommer nicht gibt:
Autofahren im Winter ist je nach Witterung eine echte Herausforderung: Schnee und eisige Straßen bringen das Auto schnell ins Rutschen und erschweren die Sichtverhältnisse. Aber das ist nicht das einzige, worauf sich Autofahrer einstellen müssen. Im Winter gibt es zudem einige Bestimmungen, für die Euch Bußgelder drohen, die es so im Sommer nicht gibt. Hier erfahrt Ihr, was Ihr vermeiden solltet:
Winterreifenpflicht
Dass Winterreifen in den Wintermonaten Pflicht sind, sollte wohl den meisten unter Euch bekannt sein. Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist „situativ“. Das bedeutet, dass Winterreifen unabhängig vom Monat dann aufgezogen sein müssen, wenn es winterliche Wetterverhältnisse gibt. Dazu zählen Reif- und Eisglätte, Glatteis, Schneematsch und natürlich Schnee. Ist der Dezember warm und trocken, müsst Ihr offiziell keine Winterreifen montiert haben – wenn es aber im April schneit, dann schon. Auf Nummer Sicher geht Ihr aber mit der O-Faustregel: Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen am Auto sein. Das gilt erst recht, wenn ihr vorhabt, nach Österreich oder Italien zu fahren: Dort gilt nämlich von November bis Mitte April eine Winterreifenpflicht. Genauere Infos findet Ihr dazu beim ADAC.
Werdet Ihr in Deutschland trotz winterlichen Wetterverhältnissen ohne Winterreifen kontrolliert, kommt Euch das teuer zu stehen: 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg sind die Strafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Reifenwahl behindert, also wenn das Auto zum Beispiel stecken bleibt, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Gefährdet Ihr dadurch andere Verkehrsteilnehmer, müsst Ihr 100 Euro bezahlen. Und baut ihr gar einen Unfall, müsst Ihr mit mindestens 120 Euro rechnen.
Übrigens: Sind Fahrer und Halter des winterreifenlosen Autos nicht identisch – also leihen Eltern beispielsweise ihrem Kind das Auto - wird auch der Halter direkt zur Kasse gebeten. Ihn erwarten 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Dadurch sollen Halter dazu motiviert werden, regelmäßig die Reifen zu wechseln.
Schnee auf der Motorhaube
Schnee auf Motorhaube und Dach können beim Autofahren gefährlich werden: beim Bremsen kann er auf Eurer Windschutzscheibe landen und Euch so die Sicht versperren, oder er wird durch den Fahrtwind auf die Scheibe des hinter Euch befindlichen Fahrzeuges geweht. Deshalb kann Euch ein Bußgeld von 25 Euro drohen, wenn Ihr den Schnee nicht ordnungsgemäß entfernt.
Windschutzscheibe enteisen
Die Sicht wird im Winter nicht nur durch Schnee eingeschränkt, auch eine vereiste Windschutzscheibe kann gefährlich werden. Aber nur ungern nimmt man sich in der Früh die Zeit, um das Auto von dem Eis zu befreien. Ist aber die Windschutzscheibe nicht großflächig von Eis befreit – ein Guckloch reicht nicht – könnt Ihr dafür mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden. Dasselbe gilt auch für vereiste Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker. Und ist Euer Kennzeichen zudem verschneit, können dafür weitere fünf Euro anfallen.
Motor warm laufen lassen
Meistens ist es morgens eisig kalt, wenn man sich ins Auto setzt. Es ist deshalb verlockend, während man die Scheiben frei kratzt den Motor warm laufen zu lassen. Das ist aber nicht nur eine Lärm- sondern auch eine Umweltbelastung – und wird deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro geahndet.
Kein Abblendlicht eingeschaltet
Bei schlechten Sichtverhältnissen durch Regen, Schnee und Nebel reicht das Tagfahrlicht nicht aus, denn dabei werden meist nur die Scheinwerfer eingeschaltet, die Rückleuchten aber nicht. Deshalb müsst Ihr das Abblendlicht einschalten. Tut Ihr das nicht, droht Euch außerorts ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, innerorts zahlt Ihr 25 Euro.
Mit einem ungültigen Saisonkennzeichen unterwegs
Motorräder und Oldtimer werden oft nur bei schönem Wetter ausgefahren und haben deshalb meist nur ein Saisonkennzeichen. Diese gelten nur während eines bestimmten Zeitraums, den der Halter selbst festlegen kann. Außerhalb des Zeitraums ruht die Versicherung – weswegen das Fahrzeug dann weder gefahren noch öffentlich geparkt werden darf. Sonst müsst Ihr mit Bußgeldern von 40 bis 50 Euro rechnen, noch teurer wird es aufgrund der ruhenden Versicherung, wenn Ihr dann in einen Unfall verwickelt seid. Für welchen Zeitraum Euer Saisonkennzeichen gilt, könnt Ihr ganz einfach direkt am Kennzeichen selbst ablesen: Am rechten Rand sind dort zwei Ziffern geprägt, die für die Monate stehen, an denen die Gültigkeit beginnt und wieder endet.
fso