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Nach Wahlsieg der Union
Bürgergeld-Pläne von Friedrich Merz: Das müssen Betroffene über die Grundsicherung-Pläne wissen
Friedrich Merz und seine Union haben ihre Pläne für eine neue Grundsicherung schon vor Monaten vorgestellt. Nun könnte das Bürgergeld bald Geschichte sein.
Frankfurt – Kanzlerkandidat Friedrich Merz und seine Union jubeln: CDU/CSU haben die Bundestagswahl 2025 gewonnen. Das Bürgergeld in seiner bisherigen Form könnte somit bald Geschichte sein. Denn die Parteien haben grundlegende Reformen angekündigt. Die CDU plant, das Bürgergeld abzuschaffen und durch die „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Die Partei argumentiert, dass der Grundsatz „Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der es nicht tut“ durch das Bürgergeld oft untergraben werde.
CDU will Fehlverhalten von Bürgergeld-Empfängern „konsequent“ bestrafen
Die CDU kritisiert das Bürgergeld scharf. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hatte die Partei ihre geplanten Maßnahmen veröffentlicht. In ihrem Wahlprogramm heißt es: „Das Bürgergeld schadet der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Es setzt nicht nur falsche Anreize, sondern gefährdet auch die Basis unseres Wohlstandes.“ Die Partei ist der Meinung, dass das Bürgergeld die Arbeitsmotivation verringere.
Deshalb will die CDU das Fehlverhalten von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern „konsequent“ sanktionieren. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten „Totalverweigerinnen“ und „Totalverweigerer“. Die geplanten Maßnahmen zielen insbesondere auf die Sanktionsregelungen des SGB II ab. Auch mit Bürgergeld-Empfängern aus der Ukraine plant die CDU drastische Maßnahmen.
Die Ankündigungen der CDU beinhalten jedoch auch, neue Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen, etwa durch Anpassungen der „Hinzuverdienstgrenze“ oder durch berufsbegleitenden Spracherwerb.
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Bürgergeld-Pläne der CDU: Ver.di kritisiert „menschenverachtende“ und „verfassungswidrige“ Maßnahmen
Bereits im März des Vorjahres hatte die Partei die Vorlage für die geplanten Änderungen beschlossen. Die Gewerkschaft Ver.di äußerte sich kritisch zu den Plänen der CDU. In einer Erklärung aus dem Frühjahr des Vorjahres hieß es, dass Menschen, die ohne sachlichen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnen, von der CDU als „Totalverweigerer“ abgestempelt würden und ihnen jegliche finanzielle Unterstützung entzogen werde. Ver.di urteilte: „Das ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch verfassungswidrig.“ Auch die Aktivistin Helena Steinhaus erwartet unter der Union „katastrophale Folgen“ in Sachen Bürgergeld.
Müssen sich betroffene Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger wirklich davor fürchten, keine staatliche Unterstützung mehr zu erhalten? Laut Ver.di nicht. Die Gewerkschaft verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16), das besagt, dass auch bei wiederholten Pflichtverletzungen eine Kürzung nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf. Die Maßnahmen der „Neuen Grundsicherung“ wären demnach verfassungswidrig, so die Gewerkschaft.
Das ist der Bürgergeld-Regelbedarf 2025 – wie viel bleibt „Totalverweigerern“ unter CDU/CSU?
Personen
Regelsatz
Alleinstehende und Alleinerziehende
563 Euro
Paare
506 Euro
18- bis 24-jährige Kinder
451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder
471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder
390 Euro
Kinder bis 5 Jahre
357 Euro
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sollten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger als „Totalverweigerer“ gelten und beispielsweise einen Regelsatz von 563 Euro erhalten, würden sie trotz der geplanten CDU-Maßnahmen dem Urteil zufolge weiterhin mindestens 394 Euro bekommen. Bei einem Regelsatz von 506 Euro wären es noch 354 Euro.
Es wäre jedoch möglich, dass diese Höchstkürzungen bei „Totalverweigerern“ umgesetzt werden. Das Bürgergeld war am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hatte das Arbeitslosengeld II ersetzt. Ob die Bürgergeld-Pläne der CDU umgesetzt werden, hängt auch von der neuen Zusammensetzung der Regierungskoalition ab. (bk)