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Extra-Geld

Bis zu 100 Euro mehr im Monat: Wie Bürgergeld-Empfänger von zusätzlichen Leistungen profitieren

Ein wenig Geld auf dem Konto trotz Bürgergeld? Das geht mit zusätzlichen Leistungen. Diese stehen allerdings nicht allen Empfängern zu.

München – Das Bürgergeld soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Derzeit erhalten Einzelpersonen 563 Euro vom Jobcenter, Paare bekommen jeweils 506 Euro im Monat. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass es zusätzliche Leistungen gibt. Dafür haben Empfänger am Ende etwas mehr Geld zur Verfügung.

Leistungen für Bildung und Teilhabe: Bürgergeld-Empfänger haben zusätzliche Ansprüche

Personen, die Bürgergeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, könnten unter bestimmten Umständen weitere Unterstützung beantragen. Diese zusätzlichen Hilfen werden als Leistungen für Bildung und Teilhabe bezeichnet. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass Berechtigte in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen) erhalten.

Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Beispielsweise gibt es einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule. Das Branchenportal gegen-hartz.de informiert, dass Monats- und Jahreskarten vom Jobcenter erstattet werden. Dabei sei es wichtig, dass das günstigste Ticket gewählt wird und es den Schulweg abdeckt.

Auch die Kosten für das Mittagessen in Kitas, Schulen sowie bei Tagesmüttern oder -vätern werden vollständig vom Jobcenter übernommen. Nachhilfeunterricht wird laut Bundesagentur für Arbeit ebenfalls bezuschusst. Etwas Geld gibt es zudem für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein sowie Ausgaben für Sportgeräte oder Musikinstrumente. Das Jobcenter unterstützt auch bei persönlichen Schulbedarfen und Schulausflügen. Laut gegen-hartz.de hätten Berechtigte so insgesamt bis zu 100 Euro mehr im Monat.

Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld: Das müssen Empfänger beachten

Um die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach muss das Kind:

  • jünger als 25 Jahre alt sein
  • eine Kita oder allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten

Um diese Kostenübernahme zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Die Leistungen werden zusammen mit dem Bürgergeld beantragt. Leistungsberechtigte müssen jedoch entsprechende Nachweise, wie Rechnungen oder Fahrscheine, vorlegen. Für den Schulbedarf gibt es hingegen einen festen Betrag von 15 Euro monatlich bis zum 18. Lebensjahr.

Bürgergeld-Empfänger können somit über den monatlichen Betrag hinaus finanzielle Unterstützung erhalten. Auch bestimmte Schulden bezahlt das Jobcenter. Dagegen wurde kürzlich ein ehemaliger Leistungsberechtigter vom Jobcenter zur Kasse gebeten. (kas)

Rubriklistenbild: © Robert Michael/dpa

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