Vorsicht nicht nur bei Fleisch und Fisch
Aufgetaute Lebensmittel zurück ins Gefrierfach? Das solltet Ihr beachten
Können Lebensmittel, die nach dem Einfrieren bereits aufgetaut sind, nochmal zurück in den Tiefkühler gelegt werden? Einige können nahezu bedenkenlos zurück in den Gefrierschrank wandern, bei anderen dagegen ist Vorsicht geboten.
Der Mythos, Lebensmittel dürfen nach dem Auftauen nicht zurück in den Gefrierschrank, hält sich hartnäckig. Doch es gibt Lebensmittel, die nochmal eingefroren werden können, ohne dass man gesundheitliche Bedenken haben muss. Auf der anderen Seite gibt es auch Lebensmittel, bei denen man lieber darauf verzichten sollte, da hier ein Risiko für die Gesundheit bestehen kann. Welche das sind und worauf Ihr achten solltet, verraten wir Euch hier.
Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte - roh oder gar
In rohem Fleisch finden sich zahlreiche Keime und Bakterien, in Geflügel auch Salmonellen, welche zu gesundheitlichen Beschwerden führen können. Anders als beim Garen werden Bakterien im Gefrierschrank nicht abgetötet, sondern nur inaktiv, weshalb sie sich nicht vermehren.
Bis die Bakterien allerdings inaktiv werden, muss das Fleisch bereits einige Zeit im Tiefkühler liegen. Somit können sich die Keime in dieser Zeit noch vermehren, gleiches gilt für den Prozess des Auftauens. Sobald das Fleisch aus dem Gefrierschrank genommen und warm wird, vermehren sich die Bakterien und Keime erneut. Um diesen Prozess zu verlangsamen, sollte man das Fleisch nicht direkt nach draußen legen, sondern es im Kühlschrank langsam auftauen lassen.
Aber kann man Fleisch ein zweites Mal einfrieren? Die Antwort lautet: unter gewissen Voraussetzungen. Roh sollte man das Fleisch am besten nicht mehr einfrieren, da sich mit jedem Einfrieren und Auftauen die Keime und Bakterien weiter vermehren. Wird das Fleisch allerdings gegart oder auch heiß angebraten, kann man es nochmals einfrieren, denn dieser Vorgang tötet in den meisten Fällen die Keime ab. Gleiches gilt auch für Fisch und Meeresfrüchte. Unbearbeitet sollten sie kein zweites Mal eingefroren werden, denn auch hier besteht die Gefahr mit der übermäßigen Verbreitung von Keimen und Bakterien.
Diese Lebensmittel können wieder eingefroren werden
Gemüse und Obst werden entweder frisch eingefroren oder direkt tiefgekühlt im Supermarkt gekauft, doch kann man sie nach dem Auftauen nochmals in den Gefrierschrank packen? Ja, das geht relativ bedenkenlos, aber man muss unter Umständen Abstriche bei der Qualität machen. Bei wiederholtem Einfrieren und Auftauen verlieren die Lebensmittel einige Nährstoffe und die Konsistenz geht verloren. Karotten sind beispielsweise nicht mehr knackig und Obst wie Erdbeeren können matschig werden. Ansonsten ist das erneute Einfrieren und Auftauen bei Obst und Gemüse gesundheitlich unbedenklich.
Brot kann grundsätzlich auch bedenkenlos nochmal eingefroren und wieder aufgetaut werden, allerdings muss man auch hier Abstriche bei der Qualität in Kauf nehmen. Wie bei Obst und Gemüse wird den Lebensmitteln durch den Gefrierprozess Flüssigkeit entzogen. Deshalb ist Brot hart, wenn es erneut aufgetaut wird.
Speiseeis nochmal einfrieren - sicher oder Gesundheitsrisiko?
Speiseeis sollte man auf keinen Fall nochmal einfrieren, wenn es aufgetaut war. Bei Milchprodukten im Allgemeinen können sich schnell Bakterien, im schlimmsten Fall Salmonellen, und Mikroorganismen auf der Oberfläche des Eises bilden, wenn es zu warm geworden ist. Dadurch ist das Risiko für eine Lebensmittelvergiftung sehr hoch und das Eis sollte lieber entsorgt werden. Aus diesem Grund das Eis bereits nach dem Einkauf in einer Tiefkühltasche lagern, damit die Unterbrechung der Kühlkette so gering wie möglich ist.
Wieso gibt es entsprechende Warnhinweise auf Tiefkühlprodukten?
Laut Verordnung muss auf Tiefkühlprodukten der Warnhinweis: „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“, oder auch ein gleichwertiger Hinweis, stehen. Das hat beispielsweise den Hintergrund, dass Vitamin- und Nährstoffgehalt unter dem auftauen und wieder einfrieren leiden. Zudem schreibt das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) dazu auf seiner Internetseite: „Diese Angabe ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit aufgetaute Produkte sofort verzehrt werden und nicht vor dem Wiedereinfrieren längere Zeit bei Plustemperaturen lagern, wo sie einer erhöhten Keimbildung ausgesetzt sind.“
ci