Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Konflikte vorprogrammiert

Experten-Entwurf sieht vor: Rundfunkbeitrag soll erneut steigen

Der Rundfunkbeitrag steigt wohl bald erneut an. Das offenbart ein Entwurf des Expertengremiums KEF. Es geht um eine Menge Geld und die Länder sind uneins.

Berlin - Die nächste Erhöhung steht wohl bevor. Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am Freitag bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor.

Rundfunkbeitrag soll ab 2025 auf 18,94 Euro steigen – das ist eine Erhöhung um 58 Cent

Allerdings will die Kommission Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Die letzte Änderung des Rundfunkbeitrags war im August 2021 erfolgt. Damit stieg der Beitrag, der zuvor noch 17,50 Euro pro Wohnung und Monat betragen hatte, um 86 Cent auf die derzeitigen 18,36 Euro an. Die jetzige Erhöhung fällt mit 58 Cent etwas geringer aus.

Der Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen.

Beim Rundfunkbeitrag geht es um viel Geld: 2022 kamen rund 8,4 Milliarden Euro zur Finanzierung der Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammen. Der Empfehlung zur Beitragserhöhung war vorausgegangen, dass die Rundfunkanstalten im April 2023 bei der KEF ihre Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 vorgelegt und einen erhöhten Bedarf angemeldet hatten. Die öffentlich-rechtlichen Häuser verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien.

Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte Konflikte mit sich bringen

Mit der nun wahrscheinlich gewordenen Empfehlung für eine Erhöhung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere Ministerpräsidenten der Bundesländer haben angekündigt, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Die Begründung: In der Bevölkerung sei die nötige Akzeptanz nicht vorhanden, viele fänden den Rundfunkbeitrag zu hoch.

Immer wieder verweisen die Länderchefs, die gegen einen höheren Beitrag sind, dabei auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Sender stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung, die personelle Konsequenzen nach sich zog. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch.

Wie wird der Rundfunkbeitrag gezahlt?

Der Rundfunkbeitrag (derzeit 18,36 Euro monatlich) ist immer nur pro Haushalt fällig. Also Familien oder Wohngemeinschaften zahlen alle nur einen Beitrag – unabhängig von der Anzahl der Geräte. Das schließt auch das Radio im Auto mit ein. Den Beitrag in dieser Form gibt es seit 2013. Davor gab es die Rundfunkgebühr – umgangssprachlich „GEZ-Gebühr genannt“ –, die pro Gerät gezahlt wurde.

Normalerweise wird der Beitrag pro Quartal gezahlt, dann werden in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro fällig. Man kann aber auch pro Halbjahr 110,16 Euro oder für ein ganzes Jahr (220,32 Euro) zahlen.

Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Das Land Niedersachsen hatte sich bereits gegen eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen. Sollten sich tatsächlich mehrere Länder gegen eine Erhöhung stemmen, könnte der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wie es schon bei der vergangenen Veränderung der Fall war. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte – und sich mit ihrer Forderung nach einem höheren Beitrag durchgesetzt. (mke/cg/dpa)

Rubriklistenbild: © Nicolas Armer/dpa

Kommentare