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ADAC gibt Tipp
Achtung an Karneval: Kostüm-Regeln im Auto kennen viele – Verstoß kann teuer werden
Karnevalskostüme können beim Fahren ins Geld gehen. Welche Outfits nicht erlaubt sind und worauf Autofahrer speziell aufpassen sollten.
Hamm – Unabhängig davon, ob Sie die „fünfte Jahreszeit“ als Karneval, Fasching oder Fastnacht bezeichnen, gelten für alle Autofahrer in ganz Deutschland dieselben Vorschriften. Besonders während der närrischen Zeit sollten bestimmte Regeln beachtet werden.
Unpassende Karnevalkostüme beim Autofahren verboten
Jecken müssen sich an Vorschriften halten, um sicher zu fahren. Hinter dem Steuer sind einige Karnevalskostüme nicht gestattet. Ein generelles Verbot existiert zwar nicht, jedoch dürfen Verkleidungen die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Zudem muss das Gesicht des Fahrers erkennbar und für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben. Ein „Krümelmonster“ am Steuer sorgte kürzlich für Aufsehen in einem bekannten Fall.
Laut ADAC droht ein Bußgeld von 60 Euro, wenn man mit Maske oder einschränkender Verkleidung fährt.
Autofahren an Karneval: Bei falschen Schuhwerk zahlt Versicherung im schlimmsten Fall nicht
Auch das Schuhwerk kann beim Autofahren problematisch sein. Offensichtlich ungeeignete Kleidung, wie etwa übergroße Clownsschuhe, ist verboten und fällt in dieselbe Kategorie wie einschränkende Verkleidungen. Dies kann ebenfalls ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen.
Selbst wenn das Schuhwerk laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, kann es bei einem Unfall teuer werden, wenn es unpassend ist. Sollte sich herausstellen, dass der Unfall mit geeignetem Schuhwerk hätte vermieden werden können, könnte die Vollkaskoversicherung die Schadensübernahme verweigern oder die Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung kürzen.
ADAC gibt Tipp für Autofahrer an Karneval
Der ADAC empfiehlt, sperrige Kostüme oder Masken im Kofferraum zu transportieren und erst am Veranstaltungsort anzuziehen. Für Fahrten zu Feiern sind öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis eine gute Alternative – wobei auch hier Besonderheiten zu beachten sind.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Alkohol am Steuer schon ab 0,3 Promille bei Unfall eine Straftat
Auf Karnevalsfeiern wird oft Alkohol konsumiert, der am Steuer selbstverständlich auch während der närrischen Zeit verboten ist. Die 0,5-Promille-Grenze in Deutschland ist den meisten Autofahrern bekannt, doch nicht jeder kennt die Regel im Ernstfall. Bereits ab 0,3 Promille im Blut begehen Autofahrer eine Straftat, wenn sie einen Unfall verursachen oder auffällig fahren. Es drohen Geldstrafen und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. (moe)