Regierung schafft großen Anreiz
2.000 Euro steuerfrei durch Aktivrente: Das müssen Sie ab Januar 2026 bei der Arbeit im Ruhestand beachten
Die neue Regelung ermöglicht es Senioren, ohne steuerliche Nachteile einer Beschäftigung nachzugehen und das Renteneinkommen zu erhöhen.
Frankfurt – Ab Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das Gesetz ist beschlossen und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Was Betroffene über die neue Regelung wissen müssen und wie sie sie aktivieren.
Die sogenannte Aktivrente startet zum 1. Januar 2026 und ermöglicht es Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei zu verdienen. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, handelt es sich dabei nicht um eine zusätzliche Rentenart, sondern um einen Steuerbonus. Die Bundesregierung hat das Gesetz am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht. Nach der Zustimmung des Bundestags am 5. Dezember und des Bundesrats am 19. Dezember kann die Aktivrente wie geplant in Kraft treten.
Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte der Aktivrente
Anspruch auf die Aktivrente haben alle Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben – unabhängig davon, ob sie bereits eine Altersrente beziehen oder diese aufschieben. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt die Regelung für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.
Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
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Ausnahmen und Einschränkungen bei der Aktivrente
Nicht alle Erwerbstätigen können von der Aktivrente profitieren. Wie die Bundesregierung mitteilt, gilt die Aktivrente nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Zudem lässt sich der Freibetrag nicht auf mehrere Anstellungsverhältnisse aufteilen – er gilt nur für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Obwohl bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben, fallen weiterhin Sozialabgaben an. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt, dass vom Gehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Aktivrentner hingegen nicht bezahlen – nur der Arbeitgeber leistet seinen Anteil. Ein wichtiger Vorteil: Das Einkommen aus der Aktivrente erhöht nicht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit auch nicht den persönlichen Steuersatz. Verdient jemand mehr als 2.000 Euro monatlich, muss nur der darüber liegende Betrag versteuert werden.
Aktivrente: Arbeitsrechtliche Aspekte und Vertragsgestaltung
Für die Umsetzung der Aktivrente sind unterschiedliche Szenarien möglich. Wie Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür erläutert, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters – es sei denn, der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sehen dies vor.
Wer bereits im Ruhestand ist und von der Aktivrente profitieren möchte, muss einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Das Gesetz sieht für Aktivrentner neue Möglichkeiten vor, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Politische Ziele und Kritik an der Aktivrente
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Laut BMAS profitieren davon Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen, da eine höhere Erwerbsquote die Wirtschaft stärkt.
Kritiker bemängeln jedoch, dass die Aktivrente zentrale Probleme wie Gesundheit, Arbeitsbedingungen oder fehlende Beschäftigungschancen nicht löse. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet zudem mit erheblichen Mitnahmeeffekten bereits beschäftigter Rentner. Der Referentenentwurf weist auf fiskalische Risiken hin: Erwartet werden Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro jährlich zwischen 2026 und 2030. Die Wirkung der Aktivrente soll nach zwei Jahren evaluiert werden. Eine Rentenkommission soll noch 2025 eingesetzt werden und 2026 ihre Arbeit abschließen. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung, BMAS, DPA) (cgsc)
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