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Regierung schafft großen Anreiz

2.000 Euro steuerfrei durch Aktivrente: Das müssen Sie ab Januar 2026 bei der Arbeit im Ruhestand beachten

Die neue Regelung ermöglicht es Senioren, ohne steuerliche Nachteile einer Beschäftigung nachzugehen und das Renteneinkommen zu erhöhen.

Frankfurt – Ab Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das Gesetz ist beschlossen und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Was Betroffene über die neue Regelung wissen müssen und wie sie sie aktivieren.

Weiter arbeiten trotz Erreichen des Renteneintrittsalters? Ab dem 1. Januar 2026 kann sich das dank Einführung der Aktivrente lohnen.

Die sogenannte Aktivrente startet zum 1. Januar 2026 und ermöglicht es Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei zu verdienen. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, handelt es sich dabei nicht um eine zusätzliche Rentenart, sondern um einen Steuerbonus. Die Bundesregierung hat das Gesetz am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht. Nach der Zustimmung des Bundestags am 5. Dezember und des Bundesrats am 19. Dezember kann die Aktivrente wie geplant in Kraft treten.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte der Aktivrente

Anspruch auf die Aktivrente haben alle Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben – unabhängig davon, ob sie bereits eine Altersrente beziehen oder diese aufschieben. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt die Regelung für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Rente im Ausland: Die zehn besten Länder für den Ruhestand

Strand auf Koh Chang, Thailand
Unter den Top Ten ist ein Land, das schon länger ein beliebtes Auswanderungsziel für Rentnerinnen und Rentner ist: Thailand. Gelobt werden die Freundlichkeit der Menschen, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die schönen Strände. Zudem gibt es extra Visa-Angebote für Rentner. © IMAGO/Nathalie Jamois/ZUMA Press Wire
Touristen genießen den Strand und das türkisblaue Meer unterhalb der Burg Ruffo in Scilla, Kalabrien, Süditalien
Dass es Bella Italia auf die Liste geschafft hat, dürfte niemanden wundern. Neben malerischen Landschaften und seiner reichen Kultur sowie gutem Essen besticht Italien mit seinem milden Klima und gutem Gesundheitssystem. © IMAGO/Zoonar.com/Êrik Lattwein
Blick auf die von Bergen umgebene Bucht von Lindos, Griechenland
Griechenland ist ein Klassiker unter auswanderungsfreudigen Ruheständlern: Sonne, Strand, Meer – und dazu kommen noch die niedrigeren Lebenshaltungskosten und steuerliche Vorteile für Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensabend dort verbringen möchten.  © IMAGO/Zoonar.com/Dmitri Maruta
Strand der Insel Langkawi, Malaysia
Auch Malaysia ist in den Top Ten der Auswertung von International Living. Das südostasiatische Land bietet nicht nur schöne Landschaften und eine vielfältige Kultur, sondern auch spezialisierte Pflege für ältere Menschen zu erschwinglichen Preisen. Auch hier gibt es Visa-Optionen für Rentner. © IMAGO/Sergi Reboredo / VWPics
Der historische Steinturm überblickt an sonnigen Tagen den malerischen Strand von Tossa de Mar mit seinen Booten.
Mit seinen schönen Stränden, leckerem Essen und mildem Klima darf Spanien in dieser Auswertung natürlich nicht fehlen. Darüber hinaus kann das mediterrane Land mit seinem modernen Gesundheitssystem, guter Infrastruktur und niedrigeren Lebenshaltungskosten punkten. © IMAGO/Zoonar.com/Fernando Genzor
Mont Saint Michel in Frankreich
In die Top 5 hat es Frankreich geschafft. Denn hier gibt es schöne Küsten, gutes Essen und malerische Städte. Gelobt werden in dem Magazin aber auch das milde Wetter sowie das exzellente Gesundheitssystem und die erschwinglichen Mieten – wenn man mal von Paris absieht. © IMAGO/Kerstin Bittner/Westend61
Strand in Tulum, Mexiko
Den Ruhestand an karibischen Stränden verbringen – das geht unter anderem in Mexiko. Das Land besitzt aber darüber hinaus eine große kulturelle Vielfalt. Mexiko punktet zudem laut Global Retirement Index mit niedrigen Lebenshaltungskosten und einem modernen Gesundheitssystem. © IMAGO/Arkadij Schell/YAY Images
Strand im Marino Ballena Nationalpark in Costa Rica
Costa Rica war im vergangenen Jahr in dieser Auswertung Spitzenreiter – nun ist das zentralamerikanische Land immerhin noch unter den Top 3. Neben einer wunderschönen Natur, tropischen Stränden und warmen Klima punktet das Land mit einem guten Gesundheitssystem und politischer Stabilität. © IMAGO/Zoonar.com/martinkaufhold.de
Treppe von den Klippen zum Meer Salema Beach Portugal
Ein europäisches Land liegt auf Platz 2: Portugal. Kein Wunder – neben hoher Lebensqualität und einem milden Klima bietet Portugal Rentnerinnen und Rentner auch ein modernes Gesundheitssystem und Sicherheit, lobt International Living. Allerdings steigen die Wohnkosten dort gerade. © IMAGO/Zoonar.com/Mary Salen
Strand in Panama
Der diesjährige Spitzenreiter der Auswertung klingt für deutsche Ohren erst einmal überraschend: Panama. Doch das zentralamerikanische Land bietet auswanderungswilligen Rentnerinnen und Rentnern schöne Strände, mildes Klima und niedrigere Lebenshaltungskosten. Zudem gibt es gute Visa-Optionen für Rentner und unter Umständen Rabatte auf Krankenhausbesuche und Arztleistungen. © IMAGO / Addictive Stock

Ausnahmen und Einschränkungen bei der Aktivrente

Nicht alle Erwerbstätigen können von der Aktivrente profitieren. Wie die Bundesregierung mitteilt, gilt die Aktivrente nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Zudem lässt sich der Freibetrag nicht auf mehrere Anstellungsverhältnisse aufteilen – er gilt nur für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Obwohl bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben, fallen weiterhin Sozialabgaben an. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt, dass vom Gehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Aktivrentner hingegen nicht bezahlen – nur der Arbeitgeber leistet seinen Anteil. Ein wichtiger Vorteil: Das Einkommen aus der Aktivrente erhöht nicht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit auch nicht den persönlichen Steuersatz. Verdient jemand mehr als 2.000 Euro monatlich, muss nur der darüber liegende Betrag versteuert werden.

Aktivrente: Arbeitsrechtliche Aspekte und Vertragsgestaltung

Für die Umsetzung der Aktivrente sind unterschiedliche Szenarien möglich. Wie Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür erläutert, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters – es sei denn, der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sehen dies vor.

Wer bereits im Ruhestand ist und von der Aktivrente profitieren möchte, muss einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Das Gesetz sieht für Aktivrentner neue Möglichkeiten vor, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.

Politische Ziele und Kritik an der Aktivrente

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Laut BMAS profitieren davon Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen, da eine höhere Erwerbsquote die Wirtschaft stärkt.

Kritiker bemängeln jedoch, dass die Aktivrente zentrale Probleme wie Gesundheit, Arbeitsbedingungen oder fehlende Beschäftigungschancen nicht löse. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet zudem mit erheblichen Mitnahmeeffekten bereits beschäftigter Rentner. Der Referentenentwurf weist auf fiskalische Risiken hin: Erwartet werden Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro jährlich zwischen 2026 und 2030. Die Wirkung der Aktivrente soll nach zwei Jahren evaluiert werden. Eine Rentenkommission soll noch 2025 eingesetzt werden und 2026 ihre Arbeit abschließen. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung, BMAS, DPA) (cgsc)

Rubriklistenbild: © Benjamin Nolte/dpa-tmn

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