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Aktuelle Zahlen aus dem Landkreis Rosenheim

In diesen Gemeinden gibt es die meisten Corona-Infizierten

Kreis Rosenheim - Täglich verkünden die Landratsämter in der Region die aktuellen Zahlen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wo im Landkreis gibt es die meisten Infizierten, in welcher Gemeinde treten viele Fälle auf? Das Landratsamt Rosenheim hat dazu die aktuellen Zahlen veröffentlicht.

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 23.4.2020 (Stand: 24 Uhr). Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.

Fallzahlenentwicklung: 
 

Am 23.4. wurden dem Gesundheitsamt 58 neue Fälle gemeldet, so dass bisher insgesamt 2352 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten sind. Mittlerweile wurde bei mindestens 769 Personen eine Genesung dokumentiert. 124 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben. Von den Verstorbenen waren 5 Personen unter 60 Jahren. Mehr als die Hälfte waren über 83 Jahre alt. 278 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 45 Patienten auf einer Intensivstation. Die Zahl an belegten Intensivbetten in Stadt und Landkreis Rosenheim wurde bereits aufgestockt. 

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Da aktuell keine exponentielle Entwicklung mehr vorliegt, ist die Zahl der in den jeweils letzten 7 Tage aufgetretenen Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner der Verdoppelungszeit vorzuziehen. Seit dem 6.4. sinkt die Zahl der Neuerkrankungen der jeweils letzten 7 Tage. „Aus den Daten ergibt sich, dass sich der Trend der abnehmenden Fallzahlen und die Unterbrechung der Infektionsketten verstetigt hat.“, so Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.

Verteilung der Gesamtzahl der Fälle und der Genesenen auf die Gemeinde:


Hier finden Sie die Gemeindezahlen im Kreis Rosenheim der Vorwoche

Bei der berichteten Verteilung der Fälle auf die Gemeinden kann es durch festgestellte Ausbrüche z.B. in Pflegeeinrichtung zu einer deutlich höheren Fallzahl kommen als in umliegenden Gemeinden. Im Rahmen von Reihenuntersuchungen werden hier Fälle entdeckt, die in anderen Gebieten nicht entdeckt wurden, so dass die Fallzahlen kein Abbild der Erkrankungen in der Bevölkerung darstellen. Hierbei werden auch Personen positiv getestet, die einen Verlauf ohne Symptome zeigen. Zusätzlich kann das Testverhalten zu regionalen Unterschieden führen. Deshalb kann man im Moment keine Rückschlüsse auf eine höhere oder niedrigere Gefahr in den unterschiedlichen Gemeinden ziehen.

GemeindeFälleGenesene
Albaching1911
Amerang123
Aschau10427
Babensham206
Bad Aibling18053
Bad Endorf3214
Bad Feilnbach15350
Bernau4114
Brannenburg4417
Breitbrunn1*
Bruckmühl7217
Chiemsee1*
Edling5425
Eggstätt184
Eiselfing1810
Feldkirchen-Westerham5920
Flintsbach142
Frasdorf169
Griesstätt177
Großkarolinenfeld5117
Gstadt3*
Halfing123
Höslwang3*
Kiefersfelden6920
Kolbermoor16142
Neubeuern194
Nußdorf5427
Oberaudorf4222
Pfaffing2612
Prien2914
Prutting1810
Ramerberg82
Raubling6821
Riedering7323
Rimsting123
Rohrdorf3620
Rosenheim423107
Rott238
Samerberg188
Schechen3315
Schonstett3*
Söchtenau102
Soyen3622
Stephanskirchen5222
Tuntenhausen388
Vogtareuth159
Wasserburg14136
Summe2351771

* Bei einer Fallzahl kleiner 5 erfolgt aus Datenschutzgründen keine Auswertung der Genesenen.

Kontaktpersonen:


Seit dem 14.04.2020 übernehmen die Gemeinden einen Teil der Kontaktpersonennachverfolgung. Die Gemeinden stellen dann umfassende Ermittlungen an, um die Kontaktpersonen der Erkrankungsfälle darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich angesteckt haben können und in der Folge ein Erkrankungsrisiko besteht. Sie befinden sich zu überwiegendem Teil in 14-tägiger häuslicher Quarantäne.

Durch die am 16.04.2020 aktualisierte Allgemeinverfügung in Stadt und Landkreis Rosenheim wird für alle bestätigten Fälle und deren engen Kontaktpersonen der Kategorie I eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine mündliche oder schriftliche Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde ist dadurch nicht mehr notwendig.

Weitere Berichte zur Situation in Bayern und Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts. 

Aktuelle Empfehlungen:

Das Gesundheitsamt Rosenheim empfiehlt weiterhin ausdrücklich, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Bitte denken Sie auch daran, z.B. bei Einkäufen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Weitere Empfehlungen finden Sie im Merkblatt „Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Insbesondere Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Geruchssinnstörungen aber auch mit Durchfall sollen jegliche Kontakte vermeiden und ggf. telefonisch mit dem Hausarzt bzgl. einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kontakt aufnehmen. 

Zum 22. April wurde eine Maskenpflicht bei Nutzung des ÖPNV und bei Einkäufen in Stadt und Landkreis Rosenheim eingeführt. „Jede engere Begegnung mit einem anderen Menschen birgt im Moment die Gefahr einer Übertragung von SARS-CoV-2. Dies gilt auch im Kontakt mit Menschen, die bisher keine Symptome zeigen“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Wolfgang Hierl. 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aus seiner Sicht eine Möglichkeit, die Infektionsgefahr zu reduzieren, da hierdurch eine Übertragung unwahrscheinlicher wird. Wird eine medizinische Maske verwendet, rät Dr. Hierl darauf zu achten, dass sie über kein Ausatemventil verfügt, da sonst der gewünschte Schutzeffekt nicht eintritt. Generell gilt, „jegliche Ausfertigung einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie selbstgenähte Masken, Halstücher oder Schals, die durch einfaches Festbinden am Hinterkopf einen enganliegenden Halt über Mund und Nase gewährleisten, sind für die Bürgerinnen und Bürger geeignet“. 

Zudem weist der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim darauf hin, dass nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife zu waschen sind. Die Bedeckung selbst sollte am besten sofort bei 60 Grad bis 95 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden. Weitere Informationen zum Mund-Nasen-Schutz finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Pressemeldung Landratsamt Rosenheim

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa

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