Urlaub an der Adria
Kroatien gehört ab 2023 zum Schengen-Raum: Was sich für Reisende ändert
Ohne Passkontrolle ins Ausland: Diese praktische Reiseerleichterung gilt ab nächstem Jahr auch für Kroatien. Urlauber sollten trotzdem ihren Ausweis trotzdem mitnehmen.
Ob mit dem Auto nach Österreich oder im Flugzeug nach Spanien: Das Schengen-Abkommen vereinfacht das Reisen ungemein. Schlagbäume an der Straßen mit Kontrolle von Personalausweis oder Reisepass gibt es nicht, ebenso wenig wie lange Schlangen vor dem Schalter der Bundespolizei am Flughafen.
Kroatien gehört ab 2023 zum Schengen-Raum: Was sich für Reisende ändert
Ab Januar 2023 ist auch das beliebte Reiseland Kroatien Mitglied des Schengener Abkommens (benannt nach dem Ort der ersten Vertrags-Unterzeichnung in Luxemburg). Das bedeutet, dass deutsche Ski- und Sommerurlauber normalerweise überhaupt keine Reisedokumente mehr vorzeigen müssen. Denn auch die üblichen Transitländer in das Adria-Land, also Österreich, Italien und Slowenien, gehören zum Schengen-Raum.
Praktisch für Fans von Istrien, Dalmatien oder anderer kroatischer Regionen ist zudem, dass der Euro ab 1. Januar 2023 dort die gültige Währung ist.
Kroatien gehört ab 2023 zum Schengen-Raum: Trotzdem Pass oder Ausweis mitnehmen
Allerdings gilt in Kroatien nach wie vor die Pflicht, Reisepass oder Personalausweis mitzuführen, und auf Verlangen an der Grenze oder im Land vorzeigen. Denn das Recht auf vereinzelte Personenkontrolle haben die Schengen-Staaten natürlich weiterhin. Aufgrund der Flüchtlings-Problematik kontrolliert die Bundespolizei beispielsweise stichprobenartig Reisende von Österreich nach Deutschland.
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Hier eine Übersicht, welche Staaten Stand 2023 Mitglied des Schengen-Raums sind:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Rubriklistenbild: © Srecko Niketic/Imago
