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Oder Haftstrafe

Urlauber missachtet Corona-Regeln: Jetzt drohen ihm fast 500.000 Euro Strafe

Fluggäste gehen durch den Flughafen.
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Bei der Einreise in ein anderes Land sollten Sie auf die Corona-Maßnahmen vor Ort achten. (Symbolbild)

Ein US-Amerikaner hielt sich bei der Durchreise in Kanada nicht an die Corona-Regelungen - das könnte nun heftige Konsequenzen bis hin zur Haftstrafe nach sich ziehen.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben zahlreiche Länder weltweit Maßnahmen eingeleitet, die die Bürger schützen sollen. Insbesondere Reisende sind immer wieder von Einschränkungen betroffen - so dürfen Urlauber aus Ländern mit hohen Infektionszahlen oft nicht ohne Weiteres durch ein Nachbarland reisen. Ein Amerikaner hat solche Regeln missachtet: Nun drohen ihm fast 500.000 Euro Strafe - oder bis zu sechs Monate Gefängnis.

Kanada-Urlaub in Corona-Zeiten: Einreisebeschränkungen für US-Amerikaner

Ein Mann aus Kentucky reiste im Juni durch Kanada. Das könnte ihm nun zum Verhängnis werden: Kanada hält nämlich seine Grenzen seit dem 31. März für Amerikaner geschlossen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Allein eine direkte Durchreise zu oder von Alaska ist ihnen erlaubt. Wer unterwegs in einem Hotel übernachtet, darf das Gebäude nicht verlassen - Besuche von Nationalparks oder anderen Touristen-Attraktionen sind nicht gestattet.

Auch interessant: Corona-Risikogebiete aktuell: Vor der Einreise in diese Länder warnt das Auswärtige Amt.

Mann missachtet Corona-Regeln in Kanada - mit schweren Folgen

Trotzdem scheinen viele Amerikaner diese Möglichkeit der Einreise dazu zu nutzen, um doch längere Zeit in Kanada zu verbringen. So auch der betroffene Mann aus Kentucky. Ein Mitarbeiter des Hotels, in dem er übernachtete, vermutete, dass er sich nicht an die Quarantäne-Regelungen halte - worauf eine erste safte Strafe von 1.200 kanadischen Dollar - umgerechnet 770 Euro - verhängt wurde, wie das Online-Portal NPR berichtete.

Anscheinend war der Mann aber unbelehrbar. Die Anordnung der Polizei, im Hotel zu bleiben und am nächsten Tag abzureisen, hielt er nicht ein - stattdessen entdeckten ihn die Beamten am nächsten Tag in seinem Auto an einer örtlichen Touristen-Attraktion. Daraufhin wurde der Mann festgenommen und wegen der Verletzung des kanadischen Quarantäne-Gesetzes angeklagt.

Nun soll er im November vor Gericht erscheinen. Ihm droht eine Geldstrafe von 750.000 kanadischen Dollar (ca. 500.000 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Maskenpflicht in Urlaubsländern: Bis zu 400 Euro Strafe bei Verstößen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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