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Türkei, Kroatien & Co.

In diesen Reiseländern infizieren sich aktuell die meisten Urlauber

Badegäste halten sich an einem Strand in der Türkei auf.
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Das RKI hat neueste Daten veröffentlicht, die Aufschluss über die häufigsten Expositionsorte im Ausland gibt.

Der Sommerurlaub ist für viele Deutsche vorüber – und manche haben ihren im Ausland verbracht. Wie viele sich dabei mit Corona infiziert haben, fasst das RKI zusammen.

Die meisten Deutschen sind mittlerweile von ihrem Sommerurlaub wieder nach Hause zurückgekehrt. Beliebte Urlaubsziele waren vor allem Inseln im Mittelmeerraum, darunter Mallorca* oder Kreta. Aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus oder aufgrund der zahlreichen Reise-Beschränkungen haben viele Deutsche ihren Urlaub aber auch in der Heimat verbracht. Gerade die schnelle Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante des Coronavirus sorgte dabei für Verunsicherung unter Reisefreudigen. Wie viele Menschen sich nun tatsächlich in den letzten Wochen im Ausland angesteckt haben, offenbart ein aktueller Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI).

Die meisten Deutschen stecken sich weiterhin in der Heimat an

Bei insgesamt 87.572 Corona-Fällen, die dem RKI in den letzten vier Wochen gemeldet wurden, gaben Betroffene Deutschland als Expositionsort an. Damit stecken sich die meisten immer noch hierzulande mit dem Coronavirus an. In 26.218 Fällen gaben die Personen hingegen das Ausland als Ort der Infektion an. Dabei zeigt sich, dass es aktuell in den Balkanländern zu den meisten Ansteckungen kommt: Die Türkei wurde dabei mit insgesamt 6.087 Fällen am häufigsten genannt. Knapp dahinter liegt der Kosovo mit 5.713 Fällen. Kroatien wurde von 2.475 Menschen als Expositionsort angegeben. Klassische Urlaubsländer wie Italien oder Griechenland finden sich auch unter den zehn Ländern, die am häufigsten angegeben wurde. Spanien hingegen, welches zwischenzeitlich mit hohen Infektionszahlen zu kämpfen hatte und dennoch von vielen deutschen Urlaubern angesteuert wurde, scheint bei den Ansteckungen eine geringe Rolle gespielt zu haben.

Hier eine Übersicht über die Länder, die am häufigsten als Ansteckungsort genannt wurden:

InfektionslandMeldewoche 32Meldewoche 33Meldewoche 34Meldewoche 35Gesamt
Türkei1.2591.7591.7571.3126.087
Kosovo4241.7992.3221.1685.713
Kroatien6316907124422.475
Nordmazedonien3506354131811.579
Bosnien und Herzegowina 93238406258995
Italien235225236201897
Bulgarien134266240246886
Griechenland140192208156696
Serbien70216254126666
Marokko18521114161598
Andere1.3351.6201.5931.2785.826

Auch interessant: Welcher Impfstoff bietet am meisten Reisefreiheit? Es ist nicht Biontech.

Urlaub 2021: Anteil an Corona-Neuinfektionen aus dem Ausland sinkt

Insgesamt ist der Anteil der gemeldeten Neuinfektionen aus dem Ausland in den letzten Wochen auf 17 Prozent gesunken. Zwei Wochen zuvor lag er noch bei 27 Prozent. Allerdings gibt es keine näheren Informationen darüber, ob es sich bei dem Auslandsaufenthalt der betroffenen Personen, um eine Urlaubsreise, einen Verwandtenbesuch, eine Geschäftsreise oder anderes gehandelt hat. Zudem liegen bei einem Großteil der gemeldeten Fälle keinerlei Daten darüber vor, wo es zu der Ansteckung gekommen ist. In 49 Prozent der in den letzten vier Wochen gemeldeten Fällen wurden nämlich keine Angaben zu einem wahrscheinlichen Infektionsland gemacht – daher ergeben die vorliegenden Informationen nur ein unvollständiges Bild. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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