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Corona-Pandemie

Türkei-Urlaub 2021: Einreise-Regeln seit 1. Juni gelockert – Was jetzt gilt

Blaue Liegen und Sonnenschirme stehen am Camel Beach in der Türkei.
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Die Türkei hat die Einreise-Regeln gelockert.

Die Türkei hat die Einreise-Regeln im Juni gelockert. Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten allerdings weiterhin strenge Regeln.

Die Türkei gilt seit dem 11. April als Corona-Hochinzidenzgebiet. Die Einreise ist aber dennoch möglich und wurde von der Regierung nun sogar etwas erleichtert. Was Sie aktuell bei Reisen in die Türkei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Urlaub in Corona-Zeiten: Einreise-Lockerungen für die Türkei seit dem 1. Juni

Das türkische Innenministerium hat die Einreise in die Türkei aus Deutschland erleichtert: Seit dem 1. Juni dürfen Reisende aus Deutschland nun auch mit einem negativen Antigen-Schnelltest einreisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ kann aber weiterhin auch der negative PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden. Des Weiteren ist die Einreise auch mit dem ein Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, die mindestens zwei Wochen her ist, oder einer Genesung von einer Covid-19-Erkrankung möglich, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Abgesehen davon müssen alle Reisenden über sechs Jahren innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dieses wird bei der Einreise bzw. am Check-in kontrolliert. Anschließend erhalten die Reisenden einen Genehmigungscode („HES-Code“), der bei Kontrollen im Land vorzuweisen ist. An den Code gelangen Urlauber auch per SMS oder über eine App.

Auch interessant: Reisen in die Türkei: Minister stellen Sommer-Urlaub 2021 in Aussicht.

Türkei-Urlaub: Quarantäne für Reiserückkehrer

Da die Türkei weiterhin ein Hochinzidenzgebiet ist, müssen Reiserückkehrer schon vor der Einreise, eventuell bei der Fluggesellschaft vor Reiseantritt, ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen und sich in Deutschland in Quarantäne begeben. Eine Ausnahme besteht für Geimpfte und Genesene. Die Quarantäne kann erst fünf Tage nach der Rückkehr mit einem negativen Corona-Test beendet werden. Zudem müssen Reiserückkehrer die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland vornehmen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Sommer-Urlaub 2021: Diese Reiseziele sind quasi coronafrei.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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