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Risiko fliegt mit

Wer zahlt bei Reise-Storno wegen Flugangst?

Flugangst
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Flugangst? Rund 16 Prozent der Bundesbürger haben laut einer Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie Angst vor dem Fliegen, weitere 22 Prozent verspüren ein deutliches Unbehagen.

Kaum jemanden lassen die jüngsten Flugkatastrophen kalt. Wer jetzt auf gepackten Koffern sitzt kommt ins Grübeln. Doch können Passagiere ihren gebuchten Flug wegen Flugangst stornieren?

Verbraucher, die es angesichts der Flugkatastrophen in jüngster Zeit mit der Angst zu tun bekommen, haben kaum Chancen, beim Stornieren eines gebuchten Fluges ihr Geld zurückzuerhalten. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin: „Beide Seiten sind verpflichtet, ihren Vertrag zu erfüllen. Selbst bei einer schweren Krankheit oder einem Trauerfall in der Familie hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht.“ Das Risiko, einen Flug aus persönlichen Gründen nicht antreten zu können, trage allein der Verbraucher.

Gegen einige dieser Risiken kann er sich jedoch versichern: „Eine Reiserücktrittskostenversicherung springt zum Beispiel ein, wenn eine unerwartete, schwere Erkrankung vorliegt“, so Wagner. „Allerdings nur gegen Vorlage eines entsprechenden Attestes“, betont die Juristin. Im Fall einer generell schwer nachweisbaren Flugangst seien die Hürden noch höher.

Akute Panikattacken vor Reiseantritt

In einem Urteil hatte das Landgericht Koblenz geurteilt, dass die Reiserücktrittskostenversicherung dann einspringen muss, wenn der Flughafenarzt aufgrund einer akuten Panikattacke mit Schweißausbrüchen und Gliederzittern von einem Reiseantritt abrät (LG Koblenz , Az.: 14 S 362/03). „Derartige Urteile sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da sie sich auf einen konkreten Einzelfall beziehen“, erläutert die Reiserechtsexpertin.

Im Zweifel müssen die Reisenden immer damit rechnen, dass sie auf den Ticketkosten sitzenbleiben, wenn einen Flug aufgrund von persönlichen Ängsten nicht antreten. Bloßes Unbehagen oder diffuse Ängste, wegen der Flugunglücke der jüngsten Vergangenheit sind noch viel weniger ein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

dpa

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