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Das Reiseunternehmen Thomas Cook musste Insolvenz anmelden. Stiftung Warentest erklärt nun, wie Kunden sich ihr Geld zurückholen können.
Mit der Pleite von Thomas Cook mussten zahlreiche weitere Reiseanbieter Insolvenz anmelden. Wie Kunden nun ihre Reise antreten können oder sich ihr Geld zurückholen.
Thomas Cook: Diese Unternehmen sind von der Insolvenz betroffen
Von der Insolvenz der Thomas Cook Group plc sind auch weitere Ableger des Unternehmens betroffen:
Thomas Cook GmbH
Thomas Cook Touristik GmbH
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
Zu weiteren Thomas-Cook-Marken, die von der Pleite betroffen sind, zählen:
Neckermann Reisen
Thomas Cook Signature
Air Marin
Die AirlineCondor gehört ebenfalls zu Thomas Cook. Hier gehe der Flugbetrieb jedoch weiter, wie das Unternehmen versicherte.
Die Vorsitzende Geschäftsführerin der Thomas Cook GmbH Stefanie Berk erklärte gegenüber der Stiftung Warentest: "Das überaus positive Feedback aus unseren Gesprächen der letzten Tage macht uns sehr zuversichtlich, dass die Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen die Chance bekommen, bald wieder in gewohnter Weise am Markt aktiv sein zu können."
Thomas Cook, Neckermann Reisen & Co.: So sollten Kunden handeln, die ihre Reise bereits angetreten haben
Wer seinen Urlaub mit Thomas Cook bereits angetreten hat, der sollte laut Stiftung Warentest zunächst einmal seine Reiseunterlagen prüfen, um herauszufinden, was er bereits bezahlt hat. Wurden Hotels vor Ort gezahlt, weil der Reiseveranstalter offene Rechnungen nicht beglichen hat, "machen Sie Ihren Anspruch bei der Insolvenzversicherung geltend und reichen Sie Belege zur Erstattung ein".
Thomas Cook, Neckermann Reisen & Co.: So sollten Kunden handeln, die vor dem 31.12.2019 verreisen
Kunden, die ihre Reise mit Thomas Cook so gebucht haben, dass sie diese bis 31. Dezember 2019 antreten, werden enttäuscht: Sie können ihre Reise nicht antreten, ganz gleich, wie viel sie bereits dafür bezahlt haben. Betroffen sind hiervon Pauschalreisen wie Hotel- oder Flugbuchungen. Ihr Geld können Sie sich wie folgt wiederholen:
Pauschalreisende haben Anspruch auf Erstattung ihrer Zahlungen. Dieser wird bei der Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters geltend gemacht.
Wer Buchungen mit Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt hat, kann sich sein Geld von seiner Bank erstatten lassen.
Thomas Cook, Neckermann Reisen & Co.: So sollten Kunden handeln, die ab dem 1.1.2020 verreisen
"Was im neuen Jahr passiert, ist noch völlig unklar", heißt es bei Stiftung Warentest. Für Kunden, die ihre Reise ab dem 1. Januar 2020 antreten wollen, bleibt also nur das Warten – das Warten auf Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und die Prüfung weiterer Vorgehensweisen. Die Thomas-Cook-Unternehmen könnten gegebenenfalls ab dem 1.12.2019 wieder operativ tätig sein, so dass ab 1.1.2020 wieder Reisen angeboten werden.
Video: So nutzen Betrüger jetzt die Pleite von Thomas Cook aus