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Krebsrisiko könnte steigen

Piloten warnen vor Ozon in Kabinenluft

Berlin - Schützen die deutschen Fluglinien Besatzungen und Fluggäste auf Kurz- und Mittelstrecken nicht ausreichend vor dem schädlichen Gas Ozon? Das wirft die Pilotenvereinigung den Airlines vor.

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) warnt vor der Ozonbelastung in der Atemluft vieler Flugzeuge. Große Teile der deutschen Kurz- und Mittelstreckenflotten nahezu aller großen Fluggesellschaften seien von dem Problem betroffen, zitiert die „Welt am Sonntag“ aus einer internen VC-Mitteilung, die auch NDR Info und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Das Gas Ozon kann Lungen und Atemwege reizen und etwa Kopfschmerzen oder Entzündungen verursachen. Zudem besteht der Verdacht, dass es krebserregend ist.

Die Airlines hätten zwar bereits vor fünf Jahren zugesichert, ihre Maschinen kurzfristig mit sogenannten Ozon-Konvertern nachzurüsten und neue Maschinen ab Werk damit ausstatten zu lassen. Dies sei aber nicht der Fall, heißt es in dem Schreiben. „Teilweise komplette Flotten“ besäßen keine Ozon-Konverter. Auf nahezu allen Langstreckenflügen bestehe das Problem nicht, weil der Einflug in den Luftraum der USA ohne die Ozon-Umwandler nicht gestattet sei.

Die Konverter würden laut Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg offenbar nicht eingebaut, weil sie gesetzlich nicht vorgeschrieben seien. Er wirft den Fluggesellschaften vor, Geld sparen zu wollen, wie die Zeitung weiter schreibt.

Eine Lufthansa-Sprecherin sagte am Sonntag auf Anfrage, alle neuen Airbus-Maschinen der Lufthansa vom Typ A320 seien von Werk aus mit Ozonfiltern ausgestattet, die bereits eingesetzten würden nachgerüstet. Sie widersprach Angaben des Blattes, wonach das Programm kurzfristig gestoppt worden sei.

Die „Welt am Sonntag“ berichtete, die meisten Airlines hätten keine Angaben zum Ausrüstungstand ihrer Maschinen in Sachen Ozon-Konverter gemacht, sondern erklärten, dass die jeweiligen Flotten im „Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen betrieben“ würden. Vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. war am Sonntag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Brigitte Zypries, Mitglied im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, forderte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Handeln auf. „Es darf nicht sein, dass Passagiere und Besatzungen in deutschen Flugzeugen mit potenziell krebserregendem Ozon belastet werden, nur weil die Airlines Geld sparen wollen. Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden und eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen.“

Probleme mit der Kabinenluft waren in der Vergangenheit immer wieder Thema, jedoch ging es dabei meist um in die Kabine gelangte Dämpfe von Öl oder Enteisungsmitteln.

Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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