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Urlaub

Pauschalreisen: Mit diesen Tipps reisen Sie noch günstiger

Hotelpools mit Palmen und einem Meer im Hintergrund.
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Pauschalreisen sind für viele eine bequeme Art, den Urlaub zu buchen.

Wir haben in diesem Artikel einige Tipps für Sie gesammelt, mit denen Sie bei Pauschalreisen zusätzlich sparen können.

Der große Vorteil einer Pauschalreise* ist, dass sie mit recht wenig Planung verbunden ist. Sie suchen sich lediglich ein für Sie interessantes Angebot aus und buchen es – Flugtickets, Unterkunft, Abholung und Verpflegung sind in der Regel inkludiert. Oft sind auch einige Extras wie geführte Touren enthalten, durch die Urlauber sehenswerte Ecken entdecken, die ihnen sonst vielleicht entgangen wären. Somit sind Pauschalreisen die wohl bequemste Möglichkeit, in den Urlaub zu fahren. Dennoch sollten Sie vor der Buchung einige Sachen berücksichtigen. Wir haben einige Tipps für Pauschalreisen, mit denen Sie besonders günstige Angebote finden.

Tipps für Pauschalreisen: So verreisen Sie noch günstiger

  • Vergleichsportale nutzen: Um ein Gespür für die aktuellen Preise von Pauschalreisen zu bekommen, schauen Sie sich zunächst die unterschiedlichen Angebote bei Vergleichsportalen an. So bekommen Sie schon mal einen guten Eindruck und können sich dementsprechend orientieren, welche Urlaubsziele und Anbieter in Frage kommen.
  • Zug-zum-Flug-Ticket: Diese sind bei vielen Reiseanbietern wie TUI, Ltur oder HolidayCheck bei der Buchung der Pauschalreise inklusive. Die Zugfahrt zum Flughafen dauert eventuell länger, dafür sind Reisende flexibler. Zudem stehen verschiedene Flughäfen zur Auswahl, wodurch Sie meist günstigere Flugtickets finden.
  • In größeren Gruppen reisen: Vielerorts zahlen Urlauber pro Unterkunft und nicht pro Person. Wer als Gruppe unterwegs ist, kann so Geld sparen.
  • Geheimtipps suchen: Wenn es um Reiseziele geht, hört man meist von den selben Orten. Doch das bedeutet, dass diese meist viele Touristen anlocken und dementsprechend teuer sind. Fragen Sie am besten beim Reiseveranstalter nach oder recherchieren selbst und Sie werden sicherlich einen Geheimtipp entdecken.

Lesen Sie auch: Urlaub umbuchen und stornieren – das sind die aktuellen Regeln der Reiseveranstalter.

Weitere Tipps für den Pauschalurlaub

Buchen Sie außerhalb der Ferienzeiten. Generell werden Preise für Hotels, Flüge und Pauschalreisen deutlich günstiger vor oder nach den Ferien. Behalten Sie hier auch Last Minute Angebote im Auge. Wer besonders früh dran ist, kann zudem von Frühbucher-Rabatten profitieren – hierfür lohnt sich ein Blick auf die Angebote zum Beispiel von Neckermann, HolidayCheck oder TUI. (ök) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant: Beliebtes Urlaubsland will erst 2022 wieder für Touristen öffnen – und auch nicht für alle.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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