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Spontanes Reisen

Fünf Fehler, die Sie beim Buchen eines Last-Minute-Urlaubs vermeiden sollten

Planung, Budget und Reiseziel – bei Last-Minute-Reisen können diese Faktoren stark variieren. Diese Fehler sollten sie bei spontanen Urlauben vermeiden.

Zu Hause fällt Ihnen sprichwörtlich die Decke auf den Kopf und Sie brauchen jetzt unbedingt etwas Abwechslung, einen Tapetenwechsel oder ganz dringend eine Möglichkeit zum Ausspannen? Dann sind Last-Minute-Reiseangebote oft genau das Richtige.

Spontanes Verreisen macht nicht nur Laune, es ist oft auch günstiger als lang im Voraus geplante Urlaube. Allerdings gehen mit dem Last-Minute-Urlaub auch einige Tücken einher, denen man sich als Reisender bewusst sein sollte. Vermeiden Sie vor allem diese fünf Fehler bei der Buchung.

Fehler 1: Nicht flexibel sein – beim Last-Minute-Urlaub sollte man offen bleiben

Ähnlich wie im Geschäft beim Ausverkauf hat man auch bei Last-Minute-Reisen am Ende nicht mehr die freie Auswahl. Wer sich also auf ein bestimmtes Reisedatum oder -ziel eingeschossen hat, könnte es beim spontanen Buchen schwer haben. Wer allerdings weltoffen und auch einem fremden oder unbekannten Reiseziel nicht abgeneigt ist, der wird bei den günstigen Angeboten sicher fündig und kann sich überraschen lassen, was ihn am Ziel erwarten wird. Schon gewusst? Albanien ist eine preiswerte Griechenland-Alternative, wo Sie genauso schön Urlaub machen können.

Spontanes Reisen kann so schön sein – wenn man es richtig macht.

Die besten Preise findet man oft bei Vergleichsportalen, die Preise oder andere Faktoren (Hotelqualität, Flugdauer etc.) verschiedener Last-Minute-Reisen gegeneinander abwägen.

2. Fehler: Zu wenig Planung – über Aktivitäten informieren

Zu viel Überraschung ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Ist das Reiseziel gebucht (im Idealfall sogar noch davor), sollte man sich über die Aktivitäten und Möglichkeiten vor Ort informieren. So können einerseits ungeplante Kosten vermieden werden. Andererseits weiß man dann bereits vor der Reise, was alles ins Gepäck gehört.

Denn wer kennt nicht die typische Situation: Man ist im Urlaub, zum Beispiel Wandern in den Alpen und es bietet sich die Möglichkeit, in einem kristallklaren Bergsee schwimmen zu gehen. Und nun steht der Reisende da und denkt sich: „Hätte ich doch jetzt meine Badehose/meine Taucherbrille/mein Neoprenshirt dabei.“

Fehler 3: Zu wenig Zeit, zu wenig Budget – genug Ressourcen, um spontan zu bleiben

Bei der Planung sollten Sie außerdem darauf achten, genügend Puffer einzubauen – sowohl zeitlich als auch finanziell. Immerhin geht es ums spontane Handeln und Reisen und wenn Sie sich kurzfristig noch entscheiden, in eine andere Stadt oder ein anderes Land weiterzureisen, wäre es doch jammerschade, wenn entweder das Geld nicht reicht oder zu Hause die Arbeit schon wieder wartet. Planen Sie deshalb am besten nicht bis auf die letzte Minute und schon gar nicht bis auf den letzten Cent. Gerade bei spontanen Reisen entstehen zwischendurch oft unvorhergesehene Kosten.

Fehler 4: Keine Reiserücktrittsversicherung – trotz kurzem Vorlauf Versicherung abschließen

Auch wenn Sie die Reise schon eine Woche später antreten wollen: Man weiß ja nie… Soll heißen, dass sich auch bei spontanen Buchungen Versicherungen zum Reiserücktritt lohnen. Auch wenn Last-Minute-Reisen meist günstiger sind als die regulären Preise, wäre es doch äußerst ärgerlich, wenn Sie eine Reise kurz nach der Buchung wieder stornieren müssten und noch nicht einmal Ihr Geld wiederbekämen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

5. Fehler: Papierkram auf Vordermann? Vergessen Sie Pass, Perso, Visa und Versicherung nicht

Beim Last-Minute-Buchen geht es ums Spontansein. Trotzdem sollte man nicht wahllos ein Angebot wählen, nur weil es günstig ist und interessant klingt. Stellen Sie vorher sicher, dass Sie als Reiseziel nur Länder auswählen, in die Sie auch ohne Probleme reisen können.

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Das bedeutet: Personalausweis, Reisepass, Visa und Auslandskrankenversicherungen müssen up to date und gültig sein, denn all diese Dinge brauchen Zeit in Beantragung und Ausstellung. Wenn Sie keinen Reisepass haben, müssen Sie sich auf das Reisen in der EU beschränken. Wer einen besitzt, kann auch nach ferneren Zielen schauen. Es gibt auch Länder wie die USA oder Australien, für die sich ein Touristen-Visum innerhalb von ein paar Tagen online ausstellen lässt. Reisen Sie in tropische Länder, müssen Sie vorher auch alle dafür notwendigen Impfungen bekommen haben.

Rubriklistenbild: © Imago

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