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Urlaubsreif

Land wirbt für sich als "bald coronafreies Urlaubsland" - Urlaubssaison beginnt am 1. Juli

Das malerisch an der Küste Montenegros gelegene Budva bietet feine Kieselstrände.
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Das malerisch an der Küste Montenegros gelegene Budva bietet feine Kieselstrände.

Ein kleines Land wirbt für sich selbst als ein Urlaubsland, in dem die Corona-Pandemie bald keine Gefahr mehr darstelle. Ist eine Reise unbedenklich?

  • Corona vermiest vielen Menschen in diesem Jahr den Urlaub*.
  • Denn dieser ist nur eingeschränkt möglich, in Deutschland etwa in Form von Campingurlaub*.
  • Ein Land wirbt jedoch nun damit, "coronafrei" zu sein.

Montenegro als "coronafreies Urlaubsland": Ist eine Reise wirklich bedenkenlos möglich?

"Montenegro ist auf dem Weg, ein coronafreies Urlaubsziel zu werden", teilte Ministerpräsident Dusko Markovic am Sonntag über Twitter mit. In den kommenden Wochen werde man das Land für die Touristensaison vorbereiten, fügte er hinzu.

Lesen Sie hier: Kein Urlaub wegen Corona? Deutschland ist so schön wie das ferne Urlaubsparadies.

Zuletzt hatte die Regierung in Podgorica zu erkennen gegeben, dass sie am 1. Juli mit dem Beginn der Urlaubssaison rechne. Die Erwartung ist, dass vor allem Urlauber aus Nachbarländern wie Serbien und Bosnien wieder nach Montenegro kommen. Experten traten mit Vorschlägen hervor, wie sich coronabedingte Abstandsregeln an den Stränden und in Hotelanlagen im Urlaub* umsetzen ließen.

Lesen Sie hier: Urlaub im Ferienhaus: Diese Reiseziele sind jetzt besonders gefragt.

In den letzten vier Tagen wurden in Montenegro keine Neuansteckungen mit dem Virus Sars-CoV-2 bekannt, das die Lungenkrankheit Covid-19 auslösen kann. Bis zum Sonntag waren nachweislich 324 Menschen erkrankt. Neun von ihnen starben mit dem Coronavirus.

Auch interessant: Urlaub in der Ferienwohnung in Deutschland: Warum Sie jetzt buchen sollten.

sca/dpa

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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