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Übersicht
Kroatien-Urlaub 2022: Was Sie aktuell an Corona-Regeln beachten müssen
Sie haben einen Kroatien-Urlaub geplant? Auch im Land an der Adria wurden die Corona-Regeln in den letzten Monaten gelockert. Was noch zu beachten ist, lesen Sie hier.
In diesem Jahr steht der Sommerurlaub unter einem guten Stern: Die Corona-Zahlen sind in vielen Ländern gesunken, die Krankenhausauslastungen haben sich weitestgehend stabilisiert und zahlreiche Corona-Bestimmungen wurden wieder aufgehoben. Die Reiselust der Deutschen ist sogar so groß, dass die Nachfrage beinahe das Vor-Corona-Niveau erreicht – was die Luftfahrtbranche aktuell an ihre Grenzen bringt. Auch Kroatien gehört in diesem Jahr wieder zu den Top-Reisezielen für den Sommer. Das Land hat schon frühzeitig Lockerungen der Corona-Regeln vorgenommen.
Einreise-Anmeldung & Co.: Was Sie beim Kroatien-Urlaub beachten müssen
Noch vor einem Jahr mussten Kroatien-Urlauber bei der Einreise einen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder Testung erbringen und ihre Kontaktdaten für die Dauer des Aufenthalts abgeben. Mittlerweile wurden allerdings alle Corona-Bestimmungen für die Einreise aufgehoben. Seit Anfang April 2022 braucht es kein digitales EU-Covid-Zertifikat mehr – auch eine Anmeldung über EnterCroatia braucht nicht mehr zu erfolgen. Somit ist die Einreise wieder so wie vor der Corona-Pandemie möglich. Wer mit dem Auto nach Kroatien fährt, muss beim Transit durch Österreich und Slowenien ebenfalls keine besonderen Maßnahmen beachten.
Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung
Wer in Kroatien ein Museum, eine Gaststätte oder andere öffentliche Innenräume besuchen will, braucht keinen 3G-Nachweis. In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufslokalen, in Gastbetrieben, bei öffentlichen Veranstaltungen und bei körpernahen Dienstleistungen gilt eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, eine Maskenpflicht besteht nur noch für den Zutritt zu medizinischen Einrichtungen, wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) informiert. Hotels und Gaststätten haben wieder normal geöffnet, Sperrstunden wurden abgeschafft.
Kroatien-Urlaub: Was gilt bei der Rückkehr nach Deutschland?
Bisher mussten Urlauber ab 12 Jahren bei der Rückkehr nach Deutschland immer einen 3G-Nachweis vorlegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Juni für aufgehoben – zumindest bis Ende August. Einreise-Regeln gelten somit nur noch für die Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Aus Sicht des Robert Koch-Instituts ist aber keines als solches eingestuft. (fk)