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CLIA mit klarem Statement

Kreuzfahrten wegen Coronavirus mit drastischem Schritt - diese Passagiere dürfen nicht an Bord

Coronavirus auf Kreuzfahrt: Viele Urlauber stecken fest. (Symbolbild)
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Coronavirus auf Kreuzfahrt: Viele Urlauber stecken fest. (Symbolbild)

Kreuzfahrt-Reedereien lassen ab sofort bestimmte Passagiere oder Crew-Mitglieder nicht mehr an Bord. Davon berichtet CLIA Deutschland.

  • Für die CLIA-Mitgliedsreedereien haben die Sicherheit und Gesundheit der Passagiere und der Crew oberste Priorität.
  • Das teilte der internationale Kreuzfahrt-Verband CLIA am Montag in Hamburg mit.
  • Kreuzfahrt-Reedereien lassen demnach keine Passagiere oder Crew-Mitglieder mehr an Bord, die zuvor in China unterwegs waren.

Kreuzfahrtlinien reagieren auf Coronavirus: Passagiere dürfen nach China-Reise nicht mehr mitfahren

Die CLIA-Mitgliedsreedereien haben auf das Coronavirus* reagiert. Sie stünden in engem Kontakt mit Gesundheitsexperten und Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wie es von Seiten CLIA Deutschland heißt. Die Mitgliedsreedereien würden Richtlinien und Verfahren laufend bewerten und ändern, sobald sich neue Entwicklungen ergeben.

Dazu gehören die Änderung von Reiserouten der Kreuzfahrtschiffe, wo dies angesichts der sich verändernden Umstände erforderlich ist, sowie – in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien der globalen Gesundheitsbehörden – gegebenenfalls Gesundheits-, Reise- und Kontaktüberprüfungen von Gästen und Besatzungen, die kürzlich aus dem betroffenen Gebiet oder durch das betroffene Gebiet gereist sind.

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Experte warnt: Durch Coronavirus abgesagte Reisen bis 3,6 Mio. Euro teuer.

Auf Basis von Screening-Protokollen werde laut CLIA fallabhängig entschieden, ob einem Gast oder einem Besatzungsmitglied das Einschiffen verweigert wird. Die CLIA-Mitgliedsreedereien haben Reisen von Besatzungsmitgliedern durch das chinesische Festland ausgesetzt, wie es heißt. Gäste und Besatzungsmitglieder, die innerhalb der letzten 14 Tage vom oder durch das chinesische Festland angereist sind, werden demnach nicht an Bord gelassen. Die Kreuzfahrtbranche sei eine der erfahrensten Branchen, wenn es darum geht, Gesundheitsbedingungen zu überwachen, und die Schiffe würden über die entsprechende Ausrüstung verfügen.

Lesen Sie hier: Coronavirus: So drastisch reagieren Fluggesellschaften auf die Gefahr - Lufthansa stellt Flüge ein.

Zudem würden wegen des Coronavirus Reisen und Routen in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und der Weltgesundheitsorganisation WHO gegebenenfalls umdisponiert, verändert oder gestrichen. Das liege in der Verantwortung der jeweiligen Reederei.

Die Kreuzfahrtgesellschaften Costa Crociere und MSC hatten wegen des Ausbruchs des Coronavirus bereits alle Kreuzfahrten abgesagt, die von chinesischen Häfen starten. MSC strich drei Anfang Februar geplante Kreuzfahrten ihres Schiffes "Splendida" mit 6.880 Plätzen von chinesischen Häfen in Richtung Japan, teilte die Reederei mit.

Auch interessant: Lungenkrankheit in China: Infektionen gestiegen - diese Stadt sollten Touristen meiden.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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