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Unfaire Behandlung?

Mann bucht Kreuzfahrt-Urlaub bei Aida – dann fällt ihm „Frechheit“ auf

Die beiden Aida-Kreuzfahrtschiffe „Aidaaura“ und „Aidacara“ liegen am Kreuzfahrt-Terminal Steinwerder in Hamburg.
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Ein Aida-Kunde ärgert sich über die unfaire Behandlung der Passagiere. (Symbolbild)

Ein Mann buchte vor Kurzem eine Aida-Reise auf die Kanaren. Dann stellte er jedoch fest, dass er anders behandelt wird als andere Passagiere. Das steckt dahinter.

Trotz Corona-Pandemie planen viele weiterhin ihren Urlaub. Gerade in den Wintermonaten treibt es Reisende in den sonnigen Süden – so auch einen Mann, der vor Kurzem eine Aida-Reise auf die Kanaren buchte. Im Nachgang fiel ihm jedoch ein Detail auf, dass ihn auf die Palme bringt.

Österreicher bucht Reise bei Aida – doch er muss seinen Corona-Test selbst bezahlen

Die Corona-Pandemie hat die Urlaubsbuchung enorm verkompliziert. Nicht nur die Entwicklung bei den Reisewarnungen, sondern auch die Maßnahmen, die die Veranstalter zur Sicherheit der Reisenden vornehmen, sorgen zusehends für Verwirrung. Ein Österreicher, der im Dezember mit Aida auf die Kanaren fahren will, ist da nicht ausgenommen: Die Regelungen für den verpflichtenden Corona-Test bei Antritt der Kreuzfahrt-Reise fallen für ihn anders aus, als für die übrigen Passagiere – und das stößt im sauer auf.

In einem Beitrag auf Facebook stellt er Aida an den Pranger: „Jetzt muss ich lesen, dass alle Reisenden außerhalb von Deutschland den Covid-19-Test selber bezahlen müssen und dafür einen 50 Euro Shopping Gutschein bekommen. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung!“, empört er sich. Dieses Vorgehen bezeichnet er als „Frechheit von Aida“.

Urlaubsstimmung für zu Hause

Dieses Jahr wird es nichts mehr mit einer Reise? Dann holen Sie sich die Urlaubsstimmung mit einem Wandkalender (werblicher Link) nach Hause – und lassen Sie sich von den Kreuzfahrt-Destinationen inspirieren.

Auch interessant: Aida-Kundin stinksauer über abgesagte Kreuzfahrt-Reise: „Indiskutabel“

Kreuzfahrt-Urlaub: Aida nimmt Stellung zu Vorwürfen

Doch woran liegt die unterschiedliche Behandlung der Kreuzfahrt-Passagiere? Wie sich herausstellt, hat es einen bestimmten Grund, warum Deutsche den Corona-Test kostenlos machen dürfen und Reisende außerhalb Deutschlands nicht. Auf Anfrage des Online-Portals Der Westen erklärt eine Aida-Sprecherin: „Es ist so, dass Aida Cruises in Deutschland mit den Helios Kliniken kooperiert. Aida-Gäste können dort kostenlos einen Covid-19-PCR-Test machen lassen.“ Und da es die Helios Kliniken nur in Deutschland gibt, funktioniert der Deal nur mit deutschen Kunden.

Aida bietet Passagieren aus anderen Ländern deshalb einen Corona-Test beim Hausarzt oder in einem Testcenter an, heißt es. Die anfallenden Kosten sind laut Sprecherin aber selbst zu tragen: „Dafür bedankt sich Aida mit einem Shopping-Gutschein in Höhe von 50 Euro für die Bordshops.“ *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Urlaub auf Kreuzfahrtschiff: TUI geht drastischen Schritt und setzt Passagiere in Griechenland aus.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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