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Gefährliche Aktion

Junge Frau bekommt lebenslanges Kreuzfahrtverbot wegen Selfie

Auf Kreuzfahrtschiffen gibt es nicht umsonst strenge Sicherheitsregelungen. (Symbolbild)
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Auf Kreuzfahrtschiffen gibt es nicht umsonst strenge Sicherheitsregelungen. (Symbolbild)

Eine Frau unternahm eine gefährliche Aktion, um ein Selfie von sich auf einem Kreuzfahrtschiff zu machen. Nun wurden ihr Fahrten mit der Linie lebenslang verboten.

Einer Frau reichte scheinbar der zauberhafte Ausblick von dem Kreuzfahrtschiff, mit dem sie unterwegs war, nicht aus: Sie wagte für ein Selfie ein Manöver, das sie das Leben hätte kosten können.

Frau klettert für Selfie über Balkongeländer

Die junge Frau riskierte für ein perfektes Urlaubsfoto ihr Leben. Der Vorfall ereignete sich Mitte Oktober 2019 auf dem Kreuzfahrtschiff "Allure of the Seas" der Royal Caribbean, als sich dieses Labadee auf Haiti näherte. Die Frau kletterte dafür über den Balkon ihrer Kabine und posierte dort freihändig, mit beiden Armen über dem Kopf, für ein Selfie. Kabinen mit Balkonen befinden sich auf Kreuzfahrtschiffen weit über dem Meeresspiegel, ein Sturz endet nicht selten tödlich.

Video: Riskantes Selfie -lebenslanges Kreuzfahrt-Verbot für Frau

Lesen Sie hier: Kreuzfahrten von Aldi, Lidl & Co.: Was taugen die Reise-Angebote von Discountern wirklich?

Das gefährliche Fotoshooting wurde rechtzeitig von einem Mitreisenden entdeckt. Peter Blosic habe sofort die Crew verständigt, nachdem er Zeuge der unguten Szene geworden war, wie er gegenüber dem Portal CNN verriet. "Von meinem Balkon aus sah ich die Frau auf ihr Geländer klettern. Es geschah so schnell. Ohne zu wissen, was ihre Absichten waren, alarmierte ich die Crew. Wenn ich nichts gesagt hätte und sie hätte springen wollen, wäre das schrecklich", so Blosic. Blosic veröffentlichte jedoch - wohl weniger aus Sorge - auch Fotos der Frau im blauen Badeanzug in den sozialen Netzwerken.

Die Schiffsbesatzung habe die Frau nur kurze Zeit später aufgespürt und sie von Bord verwiesen, als das Schiff in Falmouth, Jamaika, anlegte, wie CNN berichtet. Ein Sprecher der Royal Caribbean bestätigte den Vorfall und sagte CNN in einer Erklärung: "Anfang dieser Woche wurde bei der Allure of the Seas eine Passagierin beobachtet, die rücksichtslos und gefährlich für ein Foto posierte, indem sie mithilfe ihrer Begleiterin auf ihrem Balkongeländer der Kabine stand. Die Crew wurde informiert und die Gäste wurden später aufgrund ihrer Aktion in Falmouth, Jamaika, an Land gezogen und sind nun lebenslang von Fahrten mit Royal Caribbean ausgeschlossen."

Auf der Website der Royal Caribbean wird klar darüber aufgeklärt, dass "Sitzen, Stehen, Liegen oder Klettern auf, über oder über Außen- oder Innengeländer oder andere Schutzbarrieren" zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht erlaubt seien.

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Geheimnis: Das ist für Crew in Kabine verboten - und was passiert bei Verstößen.

Warum Selfies so gefährlich werden können

Weil Menschen sich immer öfter auf der Suche nach dem perfekten Selfie in gefährliche Situationen begeben, gibt es mittlerweile sogar eine App namens Saftie, die die gefährlichsten Orte für Selfies abbildet. Durch die Kamera des Smartphones soll die App erkennen, ob man für das Selfie zu nahe am Abgrund oder Gewässer steht.

Auch interessant: Wer diese Dinge auf der Kreuzfahrt nicht kennt, der sollte besser daheim bleiben.

Jetzt hat sich eine echte Tragödie auf einem Kreuzfahrtschiff ereignet: Ein Junge (12) starb auf einer Reise mit seiner Familie.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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