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Corona-Krise

TUI Cruises und Costa lassen keine Schweizer mehr an Bord – es könnte auch andere treffen

Das Tui-Kreuzfahrtschiff „Mein Schiff 2“ läuft am Morgen nach einem knapp dreitägigen Kurztrip in den Hafen auf der Elbe ein.
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Bei TUI und Costa dürfen erst einmal keine Schweizer mehr an Bord.

Die Kreuzfahrt-Reedereien TUI Cruises und Costa lassen wegen der Corona-Pandemie aktuell keine Schweizer mehr an Bord. Es könnte aber noch mehr Urlauber treffen.

Wer aktuell eine Kreuzfahrt-Reise* plant, sollte ganz genau darauf achten, ob er überhaupt an Bord gelassen wird. Unsere Nachbarn aus dem Süden haben es da gerade schwer: Sowohl die deutsche Reederei TUI Cruises als auch die italienische Kreuzfahrtgesellschaft Costa Corciere wollen derzeit keine Reisende aus der Schweiz. Schuld sind die hohen Corona-Infektionszahlen.

TUI Cruises und Costa : Schweizer dürfen nicht mehr mit auf Kreuzfahrt

„Es ist korrekt, dass wir aktuell Gästen aus der Schweiz keine Reise an Bord der Mein Schiff Flotte ermöglichen können. Bei einem Aufenthalt in einem internationalen Risikoland können wir leider keine Mitreise ermöglichen. Diese zusätzliche Vorsichtsmaßnahme betrifft bis auf Weiteres alle Länder, die eine höhere Infektionsrate aufweisen, als Deutschland“, erklärte Godja Sönnichsen, Director Communications von TUI Cruises gegenüber Travelnews. Auch Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Abreise in der Schweiz aufgehalten haben, sind von dieser Regel betroffen. Die Reederei bezieht bei ihren Entscheidungen die Daten des Robert-Koch-Instituts mit ein. Trotz dieser Maßnahmen spüre die Reederei aber keine Auswirkungen auf das Geschäft, so Sönnichsen. Die Schweizer würden längerfristig buchen und die neu eingeführten „Blauen Reisen“ sehr kurzfristig vermarktet.

Die italienische Reederei Costa hat ebenfalls auf die hohen Fallzahlen reagiert und Schweizer von ihren Schiffen verbannt: „Wir haben die aktuelle Situation aufmerksam beobachtet und bewertet und ihre Entwicklung führte zu zusätzlichen restriktiven Maßnahmen. Daher haben wir uns in unserem Verantwortungsbewusstsein vorerst entschlossen, die Einschiffung jener Nationalitäten bis Ende November zu beschränken, deren Infektionsrate höher ist als in Italien – dazu zählt derzeit auch die Schweiz – wie aus der offiziellen Quelle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC - European Centre for Disease Prevention and Control) hervorgeht.“

Auch interessant: Kreuzfahrt-Urlaub: So unterschiedlich reagieren die Reedereien auf den Corona-Lockdown.

Kreuzfahrt-Urlauber: Einschränkungen betreffen nicht nur Schweizer

Aus den Aussagen der Reedereien geht hervor, dass nicht nur Schweizer von einer Ausschließung von Reisen betroffen sind – sondern alle Reisenden, die aus einem Gebiet kommen, an dem die Infektionszahlen höher sind als in dem Land, wo die Reederei ihren Sitz hat. Ob diese Einschränkung noch den ganzen Dezember andauert, ist nicht bekannt. Wer also einen Urlaub plant, sollte sich zuvor darüber informieren. Es gibt aber auch Reedereien, die keine derartigen Einschränkungen planen: MSC Kreuzfahrten betont gegenüber Travelnews zum Beispiel, dass Schweizer weiterhin mitreisen dürfen. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Nach vier Tagen abgebrochen: Karibik-Kreuzfahrt endet frühzeitig nach Corona-Desaster.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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