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Geld- und Gefängnisstrafen drohen

Urlaub in der Türkei: Zahlreiche Verbote, die Touristen kennen sollten

Die Türkei – ein faszinierendes Land mit vielfältiger Geschichte und Kultur. Bevor Sie Ihre Reise dorthin antreten, sollten Sie sich jedoch über gesetzliche Bestimmungen und Verbote im Klaren sein.

Welche Aktivitäten sind in der Türkei illegal? Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Reisende treffen, um einen angenehmen und problemlosen Aufenthalt zu genießen? Im Überblick finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Kein Ausweis dabei

Jeder, egal ob Bürger, Einwohner oder Tourist, sollte immer einen Ausweis mit sich führen. Das ist besonders wichtig an belebten Orten wie Istanbul und auf den Hauptstraßen, wo die Polizei sporadische Kontrollen durchführt. Wer keinen Ausweis bei sich hat, kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Deshalb sollten Sie stets Ihren Reisepass dabei haben oder Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie eine ausgedruckte Kopie Ihres Visums mit sich führen.

Die Türkei ist ein beeindruckendes Land, das eine Reise wert ist.

Rauchen an bestimmten Orten

Das Rauchen ist in der Türkei wie in Deutschland in Innenräumen verboten. Dazu zählen:

  • Cafés
  • Restaurants
  • Hotels (selten in Hotelzimmern erlaubt)
  • Bars
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • In Moscheen und den dazugehörigen Gärten
  • Krankenhäusern
  • ggf. bei Veranstaltung in den Bereichen Kunst, Kultur oder Sport

Konsum, Besitz oder Handel mit illegalen Drogen

Generell gilt in der Türkei der Grundsatz, dass das, was in Deutschland verboten ist, ebenfalls strafbar ist. So auch der Konsum, Besitz oder Handel mit illegalen Drogen. Dies wird schwer bestraft. Es drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von vier bis zu 24 Jahren.

Fotografieren in der Nähe militärischer oder offizieller Einrichtungen

Es ist in der Türkei außerdem nicht gestattet, militärische oder offizielle Einrichtungen zu fotografieren. Touristen sollten vorher immer die zuständigen Beamten um Erlaubnis bitten, bevor in solchen Bereichen fotografiert wird.

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Beleidigung der türkischen Nation oder Nationalflagge

Beleidigende Äußerungen über die türkische Nation oder die türkische Flagge zu machen oder solche Dinge in den sozialen Medien zu verbreiten, ist strafbar. Ebenso ist es strafbar, türkische Währungen zu beschädigen oder zu zerreißen. Die Strafen für diese Verbrechen reichen von sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft.

Beeindruckend: Die 50 meistbesuchten Sehenswürdigkeiten der Welt

Die 50 meistbesuchten Sehenswürdigkeiten der Welt
50. Taj Mahal © wiganparky0 / pixabay
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49. Everland © epa Cha Young-Jin / dpa
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47. Lotte World © cmmellow / pixabay
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47. Hong Kong Disneyland © Alex Hofford / dpa
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46. National Museum of China © Rolex Dela Pena / dpa
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45. Bourbon Street © Dan Anderson / dpa
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44. Ocean Park © Jerome Favre / dpa
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43. Versailles © denisflorent / pixabay
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40. Pier 39 © skeeze / pixabay
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40. Grand Palace © Tivistar / pixabay
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40. Smithsonian National Museum of Natural History © Gretel Johnston / dpa
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39. Universal’s Islands of Adventure © tmanga / pixabay
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38. Sydney Opernhaus © skeeze / pixabay
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37. Disney’s California Adventure © Joe_Aguirre/Disneyland_Photo
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36. Navy Pier © quinntheislander / pixabay
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35. Musée du Louvre © MickyMexx / pixabay
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34. Great Smoky Mountains National Park © skeeze / pixabay
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33. Pike Place Market © DB Frank Brandmaier / dpa
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32. Hollywood Walk of Fame © Mike Nelson / dpa
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31. Universal Studios Japan © Pharaoh_EZYPT / pixabay
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30. Disney’s Hollywood Studios, Walt Disney World Resort © Mark_Ashman / dpa
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29. Disney’s Animal Kingdom, Walt Disney World Resort © Walt Disney World / Handout /dpa
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28. Disneyland Park © Yeimi / pixabay
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27. Sacré-Cœur de Montmartre © cthkim / pixabay
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26. Mauer von China © panayota / pixabay
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25. Basilika Sankt Peter © ptra / pixabay
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24. Epcot, Walt Disney World Resort © flynn_chris / pixabay
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23. San Antonio River Walk © skeeze / pixabay
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22. South Street Seaport © Christina Horsten / dpa
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21. Balboa Park © 12019 / pixabay
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20. Golden Gate Park © webstep / pixabay
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19. Notre Dame © NakNakNak / pixabay
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18. Tokio DisneySea © cegoh / pixabay
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17. Golden Gate National Recreation Area © Schmucki / pixabay
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16. Verbotene Stadt © DEZALB / pixabay
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15. Disneyland Park © epa Armando Arorizo / dpa
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14. Disneyland Tokio © Ma Ping / dpa
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13. Faneuil Hall Marketplace © MonicaVolpin / pixabay
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12. Disney World’s Magic Kingdom © saschaz3 / pixabay
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11. Basilica of Our Lady of Guadalupe © Sashenka Gutierrez / dpa
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10. Grand Central Terminal © Yorick Jansens / dpa
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9. Niagarafälle © Jason Szenes / dpa
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7. Sensoji Tempel © kongwiz / pixabay
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7. Meiji-Schrein © z0man / pixabay
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6. Las Vegas Strip © MonicaVolpin / pixabay
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4. Union Station © skeeze / pixabay
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4. Central Park © JodesJ / pixabay
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3. Times Square © ahundt / pixabay
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2. Zócalo / Plaza de la Constitución © Mario Guzman / dpa
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1. Kapalı Çarşı / Großer Basar © turkeyinsiders / pixabay

Besitz, Verkauf oder Export von Antiquitäten

Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ werden ebenfalls streng geahndet. Sie können zu Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren führen. Diese Güter gelten als staatliches Eigentum. Sogar für Touristen sind bei Verstößen mehrmonatige Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen in Höhe von 9.000 Euro keine Seltenheit. Es ist wichtig zu beachten, dass selbst scheinbar wertlose Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände in den Augen der Behörden als Verstoß gewertet werden können. In einigen Fällen wurden bereits Haftstrafen verhängt. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, von Händlern beispielsweise Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien oder ähnliches zu erwerben oder selbst mitzunehmen. Die Polizei und Zollbehörden haben eine weite Definition dessen, was als „Antiquitäten“ gilt.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es: „Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.“

Angemessene Kleidung beim Besuch einer Moschee

Touren in Istanbul beinhalten Besuche einiger Moscheen mit atemberaubender Architektur. Diese sind definitiv einen Besuch wert – jedoch sollte an die passende Kleidung gedacht werden. Die Kleiderordnung besagt folgendes:

  • Frauen sollen ihren Kopf mit einem Schal bedecken und ein langärmeliges Oberteil oder einen Schal um die Schultern und Ellbogen tragen. Außerdem sollten sie mindestens einen knielangen Rock oder eine Hose tragen.
  • Männer dürfen kurzärmelige T-Shirts tragen, müssen aber lange Hosen tragen.

Öffentliche Zuneigung homosexueller Paare

Obwohl Homosexualität in der Türkei legal ist, können öffentliche Zuneigungsäußerungen von homosexuellen Paaren in konservativen Gegenden auf Missbilligung stoßen. Leider gibt es derzeit keine spezifischen Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz von homosexuellen Paaren. In Fällen von Diskriminierung ist es am besten, solche Kommentare einfach zu ignorieren und sich in einen sicheren Bereich zurückzuziehen.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Simona de Clerk sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Panthermedia

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