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Rechtsexperten haben wichtige Fragen zum Thema Ticketpreiserstattung zusammengestellt. Wie Sie Ihre Kosten von der Airline zurückzubekommen, lesen Sie hier.
Die Situation rund um das Coronavirus* bringt Fluggesellschaften, aber auch Reisende in eine Ausnahmesituation.
Grenzschließungen und Reisewarnungen führen dazu, dass zehntausende Flüge ausfallen.
Aufgrund der damit verbundenen finanziellen Einbußen gehen Airlines dazu über, ihren Gästen ab sofort nur noch Gutscheine anstelle der gesetzlichen Erstattung des Ticketpreises anzubieten - mit Risiken für die Reisenden.
Welche Rechte haben Passagiere, wenn ihr Flug annulliert wurde?
Wer einen Flug gebucht hat und nicht reisen kann, weil der Flug gestrichen wird, hat nach EU-Fluggastrechte-Verordnung die Wahl zwischen einer Umbuchung und der Erstattung des Ticketpreises.
Wichtig: Zum Ticketpreis gehören auch Zusatzkosten für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck. Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn der Flug wegen des Coronavirus gestrichen wurde. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei der Annullierung um einen Flug für den nächsten Tag oder den nächsten Monat handelt. Verantwortlich für die Erstattung ist die jeweilige Fluggesellschaft oder der Reisevermittler, z.B. das Reisebüro oder der Online-Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde.
Müssen Passagiere Gutscheine der Fluggesellschaften akzeptieren?
Airlines müssen den Ticketpreis für gestrichene Flüge dann erstatten, wenn der Fluggast dies wünscht. Die Fluggesellschaft kann Reisenden selbstverständlich einen Gutschein anbieten, jedoch müssen Passagiere diesen nicht akzeptieren und können auf eine Auszahlung binnen einer Woche bestehen.
"Die Regelungen sind klar: Wer keine Leistung bekommt, muss auch nicht zahlen. Wenn Airlines versuchen, Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen, verstoßen sie damit eindeutig gegen geltendes Recht", so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. Außerdem können Gutscheine oft nur in einem bestimmten Zeitfenster eingelöst werden. Hinzu kommt, dass Kunden bei der Gutscheinlösung das Insolvenzrisiko der Airline tragen: Wenn sie pleite geht, nützt der Gutschein nichts mehr.
Viele Fluggesellschaften ignorieren die Wahlfreiheit bei Erstattungen und benachteiligen Passagiere damit in unfairer Weise finanziell. Lufthansa hat die Möglichkeit zur Erstattung auf der Website deaktiviert und mehrfach öffentlich verkündet, nur noch Gutscheine anzubieten.
Auch bei Eurowings können Reisende derzeit nur noch einen Gutschein und keine Rückzahlung der Kosten erhalten. Bei Easyjet haben es Passagiere schwer: Die Airline hat ihre Service-E-Mail-Adresse deaktiviert und ist für Fragen zu Erstattungen somit nicht mehr erreichbar.
Was können Passagiere tun, wenn sie keinen Gutschein akzeptieren wollen?
Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung regelt klar, dass Reisende zwischen einer vollen Erstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung bzw. einem Gutschein frei wählen können. Faktisch bieten Airlines momentan aber nur Letzteres an, wenn sie derzeit überhaupt reagieren.
Dazu Philipp Kadelbach, Chief Legal Officer und Gründer von Flightright: "Dass die Airlines ihre eigenen Kunden in der Krise als Bank missbrauchen, ist absolut inakzeptabel. Viele Verbraucher haben mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen und einigen steht das Wasser bis zum Hals, sodass sie jetzt auf die Erstattung des vorausbezahlten Ticketpreises angewiesen sind. Fluggesellschaften sind professionell organisiert und haben Zugriff auf staatliche Hilfsmaßnahmen. Der Staat ist in der Pflicht, nicht die Verbraucher. Daher sind wir strikt gegen das von der Bundesregierung geplante Gutschein-Gesetz. Wir halten es für europarechtswidrig und setzen unser Vertrauen in die EU-Kommission. Die Fluggastrechte dürfen nicht einfach so "weggeschenkt" werden. Das wäre ein schlechter Tag für Verbraucher. Wir haben daher einen neuen Flightright-Service an den Start gebracht, mit dem wir ab sofort Passagieren helfen ihr Geld zurückzuholen. Wir nutzen dabei unsere Marktmacht und politische Stimme, damit unsere Kunden schnell ihr Geld zurückbekommen."