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Aufgepasst

Frankreich-Knigge: Acht Fettnäpfchen, die Sie als Tourist unbedingt vermeiden sollten

Sie haben einen Urlaub in Frankreich geplant? Dann wird es höchste Zeit, Ihre Kenntnisse über das Land und seine Gepflogenheiten aufzufrischen.

Viele Frankreich-Urlauber zieht es zuallererst nach Paris, zu Eiffelturm und Louvre, doch auch die Bretagne entzückt mit mittelalterlichen Dörfern – während der Süden mit Mittelmeerflair lockt. Ganz abgesehen von den Sehenswürdigkeiten und Landschaften ist eine Reise aber auch immer eine gute Gelegenheit, neue Menschen und Kulturen kennenzulernen – denn obwohl Frankreich einer unserer direkten Nachbarn ist, herrschen dort doch einige andere Gepflogenheiten, wie Julia Remy, von der Online-Lernplattform Sofatutor, verrät. Sie hat vier Jahre lang dort gelebt und bereits als Französisch-Nachhilfelehrerin gearbeitet.

Frankreich-Urlaub: Sprachkenntnisse auffrischen – sonst könnte es zu Missverständnissen kommen

Das Französisch aus der Schule ist schon einige Jahre her? Dann ist es vielleicht hilfreich, die Sprachkenntnisse noch einmal aufzufrischen. Beim Zuckergebäck „baiser“ herrscht nämlich Fettnäpfchen-Gefahr: In Frankreich wird es nämlich „meringue“ genannt, während „baiser“ im besten Fall mit „küssen“ übersetzt wird. Schlimmstenfalls haben Sie die Bäckerin recht grob zu unzüchtigen Handlungen aufgefordert.

In Paris gibt es viel zu entdecken – aber auch viele Fettnäpfchen, in die Touristen treten können.

Frankreich-Knigge: Die höfliche Anrede in Frankreich kennen

Im Deutschen mag es etwas komisch wirken, jeden Gesprächspartner bei der Begrüßung mit „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen. In Frankreich gehört das „Monsieur“ oder „Madame“ jedoch dazu, ansonsten wirkt der Gruß kurz angebunden oder gar unhöflich. Daher sollten Sie tagsüber am besten immer mit „Bonjour, Madame/Monsieur“ und ab dem frühen Abend mit „Bonsoir, Madam/Monsieur“ grüßen. Auch bei einfachen Antworten ist es höflicher, die Anrede hinzuzufügen: „Oui, Madame.“

Grüßen in Frankreich: Küsschen auf die Wange

Zu höflichem Benehmen gehört in Frankreich auch dazu, bei Begrüßung und Abschied – je nach Region – zwei bis vier Küsschen auf die Wangen zu geben, ohne sich dabei zu berühren. Die Vier-Küsschen-Variante ist laut dem Magazin Reisen Exclusiv vor allem In Paris und Nordfrankreich verbreitet, während in der Bretagne um die Hafenstadt Brest auch ein einziges Küsschen reicht. Wenn sich zwei Personen neu kennenlernen, ist hingegen ein Händedruck üblich – Händeschütteln dagegen nicht.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Warum Sie sich im Frankreich-Urlaub ein breites Grinsen verkneifen sollten

Beim Grinsen die Zähne zu zeigen – das sollten Sie in Frankreich lieber lassen. Vor allem beim ersten Treffen gilt das als zu amerikanisch und ist daher out. Stattdessen genügt laut Remy ein freundlicher Blick und ein verhaltenes Lächeln.

Welches Handzeichen Sie in Frankreich lieber vermeiden sollten

Wer bei uns mit den Händen sein „Okay“ geben will, formt mit dem Daumen und dem Zeigefinger einen Kreis. In Frankreich dürfte dieses Zeichen bei Ihrem Gegenüber jedoch Entrüstung auslösen: Es bedeutet nämlich, dass Sie ihn für eine ziemliche Nullnummer halten.

Gefahrlos die Straße überqueren

Wenn Sie in Frankreich am Zebrastreifen darauf warten, dass ein Auto für Sie anhält, kann das mitunter eine Weile dauern, wie Remy meint. Besser seien die Chancen dann schon, wenn Sie ein Handzeichen geben und schon einmal vorsichtig einen Fuß auf die Straße setzen. Noch erfolgversprechender sei es allerdings, sich einem Franzosen anzuschließen, der ebenfalls gerade über den Zebrastreifen will.

Gast im französischen Restaurant? Wie Sie sich zu verhalten haben

Wer in Frankreich ein Restaurant betritt, sollte sich nicht einfach an einen freien Platz setzen – sondern darauf warten, dass er vom Kellner zum Tisch geleitet wird. Der Vorschlag darf aber abgelehnt und stattdessen ein anderer Tisch gewünscht werden. Etwas lockerer ist es allerdings in Cafés, Bars oder Brasserien, wie Reisen Exclusiv berichtet, denn dort herrscht freie Platzwahl. Weiterhin ist zu beachten, dass das Abendessen viel später zu sich genommen und Restaurants in der Regel nicht vor 20 Uhr aufgesucht werden. Die meisten öffnen sogar erst ab 19 Uhr. Wem also um 18 Uhr schon der Magen knurrt, der muss sich wohl oder übel etwas gedulden.

Eine weitere Fettnäpfchen-Gefahr herrscht bei der Rechnung: Anders als in Deutschland zahlt nicht jeder für seine bestellten Mahlzeiten, sondern es wird der Gesamtbetrag der Rechnung durch die Anzahl der Personen geteilt. Alles andere sorgt wohl eher vor erhobene Augenbrauen.

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Frankreich-Urlaub: Tischmanieren sind en Vogue

Zu Tisch gelten im französischen Restaurant ebenfalls andere Regeln als in Deutschland: Hähnchenkeulen werden zum Beispiel – genauso wie Obst zum Nachtisch – mit Messer und Gabel geschnitten. Baguette wird hingegen gebrochen und anschließend neben den Teller gelegt. Achten Sie auch beim Trinken auf die Tischmanieren: Wein wird erst getrunken, wenn jeder am Tisch etwas eingeschenkt bekommen hat. Nach dem Leertrinken warten Sie darauf, dass der Kellner das Glas wieder auffüllt.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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