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Reise mit Hund

250 Euro für Hundehaufen: So teuer kann der Urlaub mit dem Vierbeiner werden

In Rom müssen Hundebesitzer bei Nicht-Beseitigung der Haufen ihres Vierbeiners tief in die tasche greifen.
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In Rom müssen Hundebesitzer bei Nicht-Beseitigung der Haufen ihres Vierbeiners tief in die tasche greifen.

Berge, Wald und Strand – so der klassische Urlaub mit Hund. Was aber, wenn einem mal nicht der Sinn nach Bergidylle, sondern nach Großstadtflair steht?

Die geliebte Fellnase mit auf Städtereise zu nehmen, ist heute kein Problem mehr: Hotels und Ferienwohnungen haben sich auf die haarigen Begleiter eingestellt und auch Citytouren werden für Zwei- und Vierbeiner angeboten.

Ein paar Dinge sollten in Sachen öffentliche Verkehrsmittel, Leinenzwang und Pflichten aber vor Reisebeginn bedacht werden. Das Portal Musement hat hierzu die besten Tipps für ein gelungenes Stadtabenteuer mit Hund zusammengestellt.

Tipp 1: Augen auf bei der Städtewahl

Hohe Temperaturen und heißer Asphalt bedeuten für Vierbeiner vor allem eins: Stress. Daher gilt die Faustregel: Lieber früh am Morgen oder in den kühleren Abendstunden die Stadt per pedes erkunden. Weiterer Pluspunkt – Städtereisende haben so die schönsten Wahrzeichen oft für sich allein und umgehen geschickt die Touristenmassen. Auch antizyklisches Reisen eignet sich für Hund und Herrchen: Richtung Süden möglichst während der Nebensaison aufbrechen und die Sommerzeit nutzen, um den Norden zu erkunden.

Lesen Sie hier: Fliegen mit Hund: Was muss ich beachten?

Tipp 2: Unterkunft mit Hundebetreuung buchen

Gassigehservice und spezielle Hundemenüs – Hotels haben die flauschigen Freunde und ihre Besitzer schon lange als neue Zielgruppe ausgemacht. Wer es individueller mag, mietet ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung. Auch hier lässt sich eine Hundebetreuung oftmals dazu buchen. Falls der eigene Vierbeiner auch im Urlaub Kontakt zu Artgenossen pflegen soll – professionelle Dogwalker bieten ausgedehnte Spaziergänge samt Hunderudel. Während der beste Freund so gut versorgt ist, können Herrchen und Frauchen in der hundefreien Zeit durchs Museum schlendern oder den Abend im Theater verbringen.

Tipp 3: Sightseeing nur im Doppelpack

Free Walking Touren sind ideal, um etwas von der Stadt zu sehen und über die Geschichte zu erfahren. Das Beste: Hier können Zwei- und Vierbeiner gemeinsam auf Erkundungstour gehen und im Idealfall weitere Insider-Tipps für hundefreundliche Plätze in der Stadt erfragen.

Lesen Sie hier: Camping mit Hund in Deutschland: Hier darf der Vierbeiner mit.

Tipp: 4 Auslauf vs. Leinenpflicht

Wer seinem Hund im Anschluss an die Sightseeing-Tour eine kleine Auszeit gönnen möchte, begibt sich am besten in Richtung Park oder Wasser. Hundefreundliche Grünflächen werden von den meisten Städten gekennzeichnet, zudem bieten viele auch Hundeauslaufgebiete sowie spezielle Badeabschnitte. Während sich der Vierbeiner austobt und schnüffelt, sieht Herrchen einen ganz anderen Fleck der Stadt und kommt im besten Fall mit Locals ins Gespräch. Besitzer sollten sich vorab sorgfältig informieren, wo Leinenpflicht gilt und wo ihre Hunde frei laufen dürfen.

Tipp 5: In öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht geboten

Ist die Distanz zu groß oder tun Herrchen nach einer ausgedehnten Sightseeingtour die Füße weh, sind öffentliche Verkehrsmittel die Lösung. Hier gelten in jeder Stadt andere Regeln: In Rom und Berlin müssen Leine und Maulkorb angelegt werden, in London hingegen fahren Hunde im gesamten Nahverkehr kostenfrei und ohne Maulkorb.

Lesen Sie hier: Auf Kreuzfahrt mit Hund: Was muss ich beachten?

Tipp 6: Wenn der kleine Hunger kommt

Nicht nur auf Reisen stehen Hundebesitzer vor der Frage, in welchen Restaurants oder Bars der flauschige Freund als Begleiter erlaubt ist. Wer sich vorher informiert und Lokalitäten nach "pets allowed" filtert, spart Zeit und einen knurrenden Magen. In den Sommermonaten sind Restaurantterrassen und Straßencafés die erste Wahl. Unter der Markise oder dem Sonnenschirm lässt sich neue Kraft tanken und das bunte Treiben beobachten.

Tipp 7: Das Geschäft beseitigt sich nicht von allein

Pflichtbewusste Hundebesitzer führen in der Regel Hundetüten mit sich. Und das sollten sie auch, denn: Für nicht beseitigte Hinterlassenschaften müssen Besitzer zum Teil tief in die Tasche greifen. Während das "Vergehen" Hundehaltern in Paris nur schlappe 68 Euro pro Haufen abverlangt, können in Rom bereits Geldstrafen von bis zu 250 Euro warten.

Auch interessant: Zugfahren mit Hund: Worauf muss ich achten?

Video: Die hundefreundlichsten Städte

Beachtet man die Tipps, steht einem Urlaub mit Hund nichts mehr im Wege. Im Video werden die hundefreundlichsten Städte für eine Reise gezeigt.  

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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