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Corona-Regeln

Einreiseformular für Kroatien-Urlaub: So füllen Sie es richtig aus

Sie wollen Urlaub in Kroatien machen? Dann sollten Sie am besten schon vor der Einreise das Einreiseformular ausfüllen – und damit Wartezeiten vermeiden.

Ob Strandurlaub an der Adria oder Städtetrip nach Dubrovnik: Der Kroatien-Urlaub* ist derzeit trotz Corona-Pandemie möglich – aber wie fast überall mit vielen Regeln behaftet. Die meisten Urlaubsländer in Europa verlangen beispielsweise vor der Einreise ein ausgefülltes Einreiseformular, in dem Kontakt- oder Gesundheitsdaten abgefragt werden. Auch für Kroatien gibt es ein solches Formular. Wie Sie es richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen hier.

Kroatien-Urlaub: So füllen Sie das Einreiseformular richtig aus

Ein ausgefülltes Einreiseformular beschleunigt den Grenzübergang in Kroatien.

Bei der Einreise nach Kroatien werden die Kontaktdaten der Reisenden abgefragt und für die Dauer des Aufenthalts registriert. Um lange Wartezeiten an den Grenzübergängen zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium allerdings, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten bereits vorab im Einreiseformular zu hinterlegen. Damit ist das Ausfüllen des Formulars – anders als in Italien – nicht verpflichtend, aber dennoch sinnvoll. Es kann auch noch am Tag der Anreise ausgefüllt werden. So gehen Sie vor:

  • Rufen Sie die Webseite https://entercroatia.mup.hr/ auf und wählen Sie Deutsch als Sprache aus. Danach auf „Füllen Sie das Formular aus“ klicken.
  • Füllen Sie die Felder wahrheitsgemäß aus. Es werden unter anderem Reisegrund, Aufenthaltszeitraum (maximal 90 Tage), Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Ausweisnummer und E-Mail-Adresse abgefragt.
  • Mitreisende ergänzen Sie im Formular unter dem Punkt „Fügen Sie einen Passagier hinzu“. Es öffnet sich eine weitere Eingabemaske, in der persönliche Daten der Person abgefragt werden.
  • Wenn Sie ein digitales COVID-Zertifikat (Impfbescheinigung/ Genesenennachweis) besitzen, können Sie dieses als PDF anhängen.

Nach der Eingabe und dem Absenden der Kontaktinformationen erhält der Reiseanmelder eine Bestätigung der Ankündigung, die auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angezeigt werden soll, um den Grenzübertritt zu erleichtern. Der Reiseanmelder erhält zudem alle notwendigen Informationen für einen sicheren Aufenthalt in Kroatien. Das Formular ist nur gültig, wenn Sie den Reisepass oder das Ausweisdokument beim Überqueren der Grenze vorlegen, das Sie im Formular eingetragen haben.

Auch interessant: Einreiseformular für Spanien-Urlaub: So füllen Sie richtig es aus.

Weitere wichtige Informationen und Fragen zum kroatischen Einreiseformular

  • Transitpassagiere müssen kein Einreiseformular ausfüllen.
  • Ein verifiziertes Formular kann im Nachhinein nicht angepasst werden. Wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, muss ein neues Formular ausgefüllt werden.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Kroatien spontan verlängern, müssen Sie kein neues Formular ausfüllen.
  • Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativen Test. Lassen Sie daher beim Ausfüllen des Formulars alle Felder im Zusammenhang mit der Bescheinigung unangetastet. Es wird also weder „Ja“ noch „Nein“ ausgewählt.
  • Wenn Sie kein COVID-Zertifikat der EU besitzen, wählen Sie „Nein“ aus. Auch mit einem anderen Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung dürfen Sie nach Kroatien einreisen. Wer das EU-Zertifikat besitzt, sollte den QR-Code an der Grenze digital oder in Papierform zur Hand haben, damit er gescannt werden kann.
  • Falls es beim Absenden zu einer Fehlermeldung kommt, ist eines der Felder nicht korrekt ausgefüllt. Dieses ist rot markiert. Wenn keines der Felder rot markiert ist, wurde entweder das „CAPTCHA“-Zeichen nicht angekreuzt oder eine Datei wurde nicht angehängt.

Abgesehen von dem Einreiseformular müssen Reisende an der Grenze zudem eine Reservierungsbestätigung für eine touristische Unterkunft/Liegeplatz oder einen Gutschein eines Reiseunternehmers vorlegen. Alternativ wird auch der Beweis für Eigentum an Immobilien, beweglichen Sachen oder Liegeplätzen akzeptiert. Falls nichts davon vorhanden ist, gilt auch die Einladung eines Unternehmens bzw. die Einladung zu einem geschäftlichen Treffen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Was ist besser: Pauschalreise oder Individualreise?

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Imago

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