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Misstrauisch werden

Wer diesen Fehler im Hotel macht, kann einer Betrugsmasche zum Opfer fallen

Im Hotel können Gäste mit dieser Masche hinters Licht geführt werden. (Symbolbild)
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Im Hotel können Gäste mit dieser Masche hinters Licht geführt werden. (Symbolbild)

Wer im Hotel eincheckt, muss oftmals seine Kreditkartendaten hinterlegen. Warum Sie hierbei auf eine fiese Betrugsmasche hereinfallen könnten, erfahren Sie hier.

Sie checken im Hotel ein, geben Ihren Reisepass ab und hinterlegen Ihre Kreditkartendaten - an sich ein gewöhnlicher Vorgang. Doch Vorsicht: Sie könnten Betrügern zum Opfer fallen.

Diese fiese Kreditkarten-Betrugsmasche sollten Sie kennen

Die Betrugsmasche sieht folgendermaßen aus, wie das Portal Travelnews berichtet: Nachdem Sie eingecheckt und Ihre Kreditkartendaten hinterlegt haben, beziehen Sie Ihr Zimmer. Derweil geht an der Rezeption ein Anruf ein, jemand möchte sich mit Ihrer Zimmernummer verbinden lassen. Der Anruf wird weitergestellt.

Doch wenn Sie das Telefonat entgegennehmen, meldet sich jemand, der höflich und glaubwürdig erklärt, er sei von der Rezeption. Etwas stimme mit Ihren Kreditkartendaten nicht und die Person fordert Sie auf, ihm die Daten erneut durchzugeben, inklusive Prüfziffer.

Lesen Sie hier: Zimmermädchen legt nahe: Verwenden Sie im Hotelzimmer kein gefaltetes Klopapier.

Wer jetzt nicht misstrauisch wird, der kann dem Betrug zum Opfer fallen. Doch wer würde in einer derartigen Situation schon eine Masche vermuten? Und genau das nutzen die Betrüger aus.

Was Sie wissen sollten: Die Rezeption eines Hotels würde niemals am Telefon nach Ihren Kreditkarteninformationen fragen. Und wenn doch, sollten Sie sie nie am Telefon durchgeben, sondern immer nur persönlich vor Ort vorsprechen. Sonst ist es schnell passiert, dass Ihre Daten in die falschen Hände gelangen und Sie um einige Euro leichter sind.

Auch interessant: Dieses Hotel können Sie für einen Spottpreis kaufen - unter einer Bedingung.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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