Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
In Reisebussen herrscht Gurtpflicht für Fahrgäste, in Linienbussen nicht. Wieso ist das so und was droht, wenn ich mich einmal nicht anschnalle und erwischt werde?
Freuen Sie sich schon auf Ihre nächste Reise mit dem Fernbus durch die schönsten Orte Deutschlands? Dann sollten Sie sich vorher aber noch darüber schlau machen, wann Sie sich anschnalle müssen - und wann nicht.
In den meisten Fernbussen sind Fahrgäste verpflichtet, sich anzuschnallen, in wiederum einigen wenigen gibt es gar keine Gurte - und in Linienbussen ohnehin nie. Bin ich nun verpflichtet, mich im Bus anzugurten? Und droht ein Bußgeld, wenn ich mich widersetze?
Gurtpflicht im Bus: Wann - und wann nicht?
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen in Reisebussen seit dem 1. Oktober 1999 Gurte angebracht sein. Doch jetzt kommt das Aber: Alle Busse, die vor diesem Datum zugelassen worden sind, müssen nicht nachgerüstet werden. Das ist also der Grund, warum sich Reisende in manchen Reisebussen anschnallen müssen und in anderen nicht.
Sie sollten sich im Fernbus immer dann anschnallen, wenn es Gurte gibt. Denn wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie unangeschnallt mitreisen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro rechnen.
Eine Sonderregelung gibt es im Hinblick auf Linienbusse. Dort heißt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) § 21a, dass die Anschnallpflicht entfällt, wenn es Passagieren erlaubt ist, im Bus auch stehend mitzufahren. Auch dann, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Und auch das Personal eines Busses ist nicht verpflichtet, sich anzuschnallen. Zudem seien "Busfahrer dazu verpflichtet, ihre Fahrgäste auf die geltende Anschnallpflicht hinzuweisen", wie es auf dem Portal Bußgeldkatalog 2018 heißt. "Allerdings gehört es nicht zu ihren Aufgaben, die Einhaltung der Gurtpflicht zu kontrollieren."