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Auf hoher See

Darum sollten Sie sich vorher gut über das geltende Recht auf einem Kreuzfahrtschiff informieren

Gilt auf dem Kreuzfahrtschiff das Recht des Hafenlandes? (Symbolbild)
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Gilt auf dem Kreuzfahrtschiff das Recht des Hafenlandes? (Symbolbild)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welches Recht auf einem Kreuzfahrtschiff gilt, wenn es unterwegs ist? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Thema.

Welchem Recht unterliegen eigentlich ein Kreuzfahrtschiff und die darauf befindliche Crew sowie Passagiere auf internationalen Gewässern? Und welches Recht gilt an einem Hafen, an dem das Schiff Halt macht?

Welchem Recht unterliegt ein Kreuzfahrtschiff auf hoher See?

Befindet sich ein Kreuzfahrtschiff mindestens zwölf Seemeilen vom Festland entfernt, gilt: Das Schiff befindet sich in internationalen Gewässern. Demnach herrscht das geltende Recht des Landes, dessen Flagge das Schiff trägt, also so genanntes Flaggenrecht.

Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es dazu: "Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muß [sic!] den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen." Demnach dürfen Seeschiffe, welche die Bundesflagge zu führen haben, als Nationalflagge andere Flaggen nicht führen.

Deutsches Recht auf deutschen Kreuzfahrten?

So leicht ist es leider nicht. Etwa trägt die "Aida Luna" eine italienische Handelsflagge, da sie einem italienischen Eigner gehört und in Genua registriert ist. Bei Tui gilt entsprechend das Recht von Malta. Warum auf deutschen Kreuzfahrtschiffen nicht einfach das deutsche Recht weiterhin gilt? Hierbei handelt es sich um steuerliche Gründe, denn Kreuzfahrt-Unternehmen müssen oftmals mehr Steuern zahlen, wenn ihre Schiffe in Deutschland angemeldet wären.

Lesen Sie hier: Dieses "geheime" Deck auf dem Kreuzfahrtschiff bleibt den meisten Passagieren verborgen.

Welchem Recht unterliegt ein Schiff im Hafen?

Schiffe sind nicht exterritorial. Es gilt daher unabhängig von der Flagge des Schiffes das jeweilige Landesrecht, sobald sich das Kreuzfahrtschiff im Hafen oder Hoheitsgebiet der Küstennähe befindet.

Auch interessant: Aus diesem Grund sind Pools auf Kreuzfahrtschiffen so schmal.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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