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Haben Sie sich schon einmal gefragt, welches Recht auf einem Kreuzfahrtschiff gilt, wenn es unterwegs ist? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Thema.
Welchem Recht unterliegen eigentlich ein Kreuzfahrtschiff und die darauf befindliche Crew sowie Passagiere auf internationalen Gewässern? Und welches Recht gilt an einem Hafen, an dem das Schiff Halt macht?
Welchem Recht unterliegt ein Kreuzfahrtschiff auf hoher See?
Befindet sich ein Kreuzfahrtschiff mindestens zwölf Seemeilen vom Festland entfernt, gilt: Das Schiff befindet sich in internationalen Gewässern. Demnach herrscht das geltende Recht des Landes, dessen Flagge das Schiff trägt, also so genanntes Flaggenrecht.
Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es dazu: "Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muß [sic!] den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen." Demnach dürfen Seeschiffe, welche die Bundesflagge zu führen haben, als Nationalflagge andere Flaggen nicht führen.
Deutsches Recht auf deutschen Kreuzfahrten?
So leicht ist es leider nicht. Etwa trägt die "Aida Luna" eine italienische Handelsflagge, da sie einem italienischen Eigner gehört und in Genua registriert ist. Bei Tui gilt entsprechend das Recht von Malta. Warum auf deutschen Kreuzfahrtschiffen nicht einfach das deutsche Recht weiterhin gilt? Hierbei handelt es sich um steuerliche Gründe, denn Kreuzfahrt-Unternehmen müssen oftmals mehr Steuern zahlen, wenn ihre Schiffe in Deutschland angemeldet wären.
Schiffe sind nicht exterritorial. Es gilt daher unabhängig von der Flagge des Schiffes das jeweilige Landesrecht, sobald sich das Kreuzfahrtschiff im Hafen oder Hoheitsgebiet der Küstennähe befindet.