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Mit der Affäre für ein paar schöne Stunden zu zweit heimlich in einem Hotel einchecken: Ist das möglich? Oder macht man sich damit strafbar?
Weil ein geheimer Seitensprung auch wirklich geheim bleiben soll, würden viele dafür gerne möglichst anonym im Hotel einchecken. Da das nicht möglich ist, bleibt nur noch, unter falschem Namen einzuchecken. Aber ist das überhaupt möglich?
Bei Hotelbuchung handelt es sich um Vertrag
Zwischen Hotel und Gast kommt bei der Zimmerbuchung in jedem Fall ein Vertrag zustande, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber dem Online-Portal express.de. Das geschehe auch, wenn ein Gast auf Reisen unter einem falschen Namen einchecke.
Der Vertrag, der zwischen Gast und Hotel geschlossen wird, sei aber zunächst unabhängig vom Namen des Gastes. Dies gilt allerdings bloß bis zu dem Punkt, an dem gegen vertragliche Inhalte verstoßen wird.
Denn wenn im Nachhinein Kosten entstehen, weil der Gast beispielsweise etwas beschädigt hat, macht er sich durch Angabe eines falschen Namens strafbar: Dies stellt dann nämlich eine vertragliche Pflichtverletzung dar. Müsse der Gast dann erst ermittelt werden, könnten ihm zusätzlich die Kosten des Aufwandes dafür berechnet werden, so Solmecke.
Einchecken unter falschem Namen verstößt gegen das Gesetz
Das Einchecken unter falschem Namen im Hotel stellt einen "Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz" dar: Laut dem Hotelverband Deutschland (IHA) handele sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Und das kann teuer werden: Bis zu 1.000 Euro Bußgeld können dabei als Strafe verhängt werden.
sca
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