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Corona-Krise

Geisterflüge: Darum fliegen Billig-Airlines jetzt ohne Passagiere

Bei Ryanair starten weiterhin Flüge - allerdings ohne Passagiere.
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Bei Ryanair starten weiterhin Flüge - allerdings ohne Passagiere.

Die Corona-Krise hat den Himmel so gut wie leer gefegt. Kaum noch Flugzeuge starten an den Flughäfen. Nur Maschinen von Billig-Airlines heben noch ab - ohne Passagiere.

  • Aufgrund der Corona-Krise stehen Flugzeuge an Flughäfen still.
  • Einige Billig-Airlines führen aber noch Geisterflüge durch.
  • Das steckt hinter den Flügen ohne Passagiere.

An Reisen ist derzeit nicht zu denken: Einreise-Stopps sowie Ausgangsbeschränkungen- und sperren bringen die ganze Reise-Branche ins Taumeln. An den Flughäfen starten und landen kaum noch Maschinen. Die einzigen Flugzeuge, die noch zu sehen sind, sind Frachtflüge oder Rückholflüge gestrandeter Urlauber*. Einige Billig-Airlines fliegen aber doch - allerdings ohne Passagiere.

Ryanair mit Geisterflügen: Warum starten Maschinen ohne Passagiere?

Die Billig-Airline Ryanair fliegt seit einiger Zeit mit eingeschränktem Flugplan* - bis 9. April werden vorerst 90 Prozent ihrer Flugzeuge am Boden bleiben. Trotzdem heben an Flughäfen immer wieder Maschinen der Ryanair-Gruppe, zu der die österreichische Laudamotion und Malta Air gehören, ab. Das Kuriose daran: Es sind keine Passagiere an Bord und nach 20 Minuten Flug landen die Maschinen wieder. So soll laut Informationen des Online-Portals Aerotelegraph eine Boeing 737 von Malta Air Ende März dreimal in Berlin-Schönefeld abgehoben und am selben Flughafen wieder gelandet sein.

Ähnliche Vorgänge seien auch an anderen Basen der Ryanair-Gruppe in ganz Europa zu beobachten, wie das Online-Portal anhand von Stichproben auf Flugverfolgungsportalen festgestellt hat. Tatsächlich bestätigt die Airline die Durchführung der Leerflüge gegenüber der Newsseite Travelbook. "Um sicherzustellen, dass unsere Flugzeuge sowohl für Passagier-Rückführungsflüge als auch für dringend benötigte medizinische Versorgungsflüge einsatzfähig sind, müssen ein Teil unserer Besatzung und unserer Flugzeuge gemäß den Anforderungen von Boeing und den EASA-Vorschriften verfügbar und betriebsbereit bleiben", erklärte demnach eine Ryanair-Sprecherin.

Auch interessantReisen in Coronavirus-Krisenzeiten: Alles zu Rückholflügen, Grenzschließungen und Beschränkungen.

Corona-Krise: So gehen Airlines mit mangelnden Flugbuchungen um

Derartige Leerflüge gab es auch schon zu Anfang der Corona-Krise, da Airlines trotz fehlender Buchungen ihre Time-Slots auf europäischen Flughäfen nicht verlieren wollten. EU-Regeln sehen nämlich vor, dass Airlines ihre Spots mindestens zu 80 Prozent ausnutzen müssen, um Start- und Landerechte an den Flughäfen nicht zu verlieren. Inzwischen hat die EU diese Regelung allerdings zum 1. April vorübergehend ausgesetzt.

Jede Airline scheint mit dem Mangel an Flügen jedoch anders umzugehen. So würde die Lufthansa laut einem Sprecher "keine solch unsinnigen Leerflüge" durchführen, wie Travelbook in Erfahrung gebracht hat. 700 der 736 Maschinen weltweit seien "fachgerecht stillgelegt und versiegelt, damit sie zu einem bestimmten Datum schnell wieder 'ans Laufen' gebracht werden können". Bei EasyJet heißt es zumindest hinsichtlich der Flotte von 344 Flugzeugen: "Es kann jedoch sein, dass Easyjet im Rahmen von laufenden Wartungsmaßnahmen Flüge durchführen wird und die Flugzeuge zur Wartung an verschiedene Standorte verlegt werden müssen."

Lesen Sie auch: Kreuzfahrt-Stopp bei MSC, Aida & Co.: Reedereien sagen teilweise bis Juli Reisen ab.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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