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Nach Corona

Nie wieder Kreuzfahrten, wie wir sie kannten: Experte offenbart Düsteres

Werden Kreuzfahrten bald ganz anders sein, als man sie kennt?
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Werden Kreuzfahrten bald ganz anders sein, als man sie kennt?

Kreuzfahrtgesellschaften werden aufgrund des Coronavirus eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Die Kreuzfahrt, wie man sie kennt, wird es wohl nicht mehr geben.

  • Viele Unternehmen werden durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus derzeit gezwungen, in ihrer Branche umzudenken.
  • Dazu gehören auch Kreuzfahrtunternehmen.
  • Wie Kreuzfahrten* künftig aussehen können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Touristen und Kreuzfahrtunternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen

"Es wird viele Veränderungen geben, bevor die Schiffe ihren Dienst wieder aufnehmen dürfen", erklärte Stewart Chiron von The Cruise Guy gegenüber CNBC. Viele dieser Änderung seien bereits vollzogen worden. So wurden beispielsweise strenge medizinische Kontrollen eingeführt.

Weitere Neuerungen werden wohl Schritt für Schritt in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen. Der Kreuzfahrtbetrieb wird vermutlich erst im Jahr 2021 wieder vollständig aufgenommen worden sein, so die Prognosen.

Lesen Sie hier: Reise-Experten machen Hoffnung: Ist eine Urlaubsreise doch bald wieder möglich?

Strenge Gesundheitsuntersuchungen

Verstärkte Maßnahmen im Bereich Gesundheit stehen hierbei ganz oben auf der Liste der Änderungen hinsichtlich Kreuzfahrten. "Sie werden überdenken müssen, wie alles für öffentliche Räume ausgelegt ist, wie Landausflüge durchgeführt, die sanitären Verfahren verbessert werden und wie strengere Kontrolle der Passagiere erfolgen", erklärte der Reise-Influencer Scott Eddy. Die Kreuzfahrt, wie man sie gewohnt sei, werde es wohl erstmal nicht mehr geben.

Zu den strengeren Richtlinien könnten demnach strengere Einschiffungsverfahren, bessere Überwachungsmöglichkeiten und Quarantäneregelungen gehören. Zudem sollen genaue medizinische Protokolle geführt werden.

Lesen Sie hier: Beliebte Kreuzfahrtlinie verlängert Aussetzung der Fahrten drastisch.

Kreuzfahrt-Essen: Bald keine Buffets mehr?

Auch das Selbstbedienungsbuffet könnte bald der Vergangenheit angehören. Zu groß ist hierbei die Gefahr der Verbreitung von Keimen und ein daher erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dies wurde bereits von manchen Kreuzfahrtunternehmen umgesetzt, die mit dem Norovirus an Bord zu kämpfen hatten. 

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Mitarbeiter über Rang-Unterschiede an Bord: "Keiner von uns hatte Rechte...".

Neue Technologien in der künftigen Kreuzfahrtbranche?

Kreuzfahrtgesellschaften sollten zudem in modernere Technologien investieren. So könnte es bessere Methoden geben, die Hygiene an Bord zu gewährleisten, etwa durch neue technologische "Sanitärstandards auf Krankenhausniveau", wie es heißt.  

Auch interessant: Stiftung Warentest rät: Vermeiden Sie auf Kreuzfahrt besser diese Kostenfallen.*

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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