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Urlaub 2021

Paradiesische Insel lässt Touristen jetzt ohne Corona-Quarantäne einreisen – unter einer Bedingung

Strand an der Anse Volbert auf den Seychellen.
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Urlaub im Paradies – und ohne Quarantäne: Auf den Seychellen ist das wieder möglich.

Ein wahres Urlaubsparadies will Touristen nun die Einreise erleichtern. Darum fällt die Quarantäne ab sofort weg – allerdings nur unter einer Bedingung.

Endlich wieder Sonne, Strand und Meer genießen – auf den Seychellen* soll dies nun wieder leichter möglich sein. Das Urlaubsparadies erlaubt ab sofort, dass Touristen mit vollständiger Corona-Impfung ohne Quarantäne auf die Insel einreisen dürfen. Diese Regelung gilt auch für Reisende aus Risikogebieten.

Urlaub 2021 auf den Seychellen: Das sind die Einreise-Regeln während der Corona-Pandemie

Die Urlauber müssen nachweisen können, dass sie beide Impfdosen erhalten haben und die zweite Impfung mindestens zwei Wochen her ist. Zudem ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die betroffenen Touristen dürfen sich anschließend frei auf der Insel bewegen, heißt es auf der offiziellen Webseite der Regierung der Seychellen. Laut Auswärtigem Amt dürfen Kinder ohne Corona-Impfung einreisen, hier genügt ein negativer PCR-Test.

Seychellen-Urlaub 2021: Einreise ohne Corona-Impfung möglich?

Die Seychellen erlauben die Einreise auch für Urlauber, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, sofern sie aus den „Permitted Countries“ (dt. zulässige Länder) kommen. Deutschland gehört zu den Ländern der Kategorie 2, die Einreise ist damit also erlaubt. Da Deutschland zusammen mit Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu den Schlüsselmärkten für die Seychellen zählt, haben diese sogar einen speziellen Status: Selbst wenn die Fallzahlen in diesen Ländern sehr hoch sein sollten, ist Touristen aus diesen Gebieten unter festgelegten Bedingungen die Einreise erlaubt, heißt es auf der offiziellen Webseite.

Reiseführer Seychellen

Auf den Seychellen gibt es viele wunderbare Orte zu entdecken. Damit Ihnen auch ja nichts entgeht, sollten Sie sich den „Inselguide Seychellen“ (werblicher Link) holen.

Auch interessant: Erste Länder in Europa heben Reise-Beschränkungen für Corona-Geimpfte auf.

Touristen aus den Ländern der Kategorie 2 dürfen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden ist, einreisen. Nach der Ankunft müssen sich die Einreisenden aus Deutschland in eine zehntägige Quarantäne begeben, wo am sechsten Tag ein weiterer PCR-Test vorgenommen wird. Wenn das Ergebnis negativ ist, darf der Urlaub ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Zugleich benötigen alle Reisenden eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization), die vor Abflug über die offizielle Webseite der Regierung oder über die mobile App beantragt werden muss. Folgende Daten werden für die Gesundheitsbescheinigung benötigt:

  • Reisepass
  • Passbild
  • Kontaktdaten
  • Flugdaten
  • Unterkunft
  • negatives PCR-Testergebnis
  • Kredit- oder Bankkarte
  • Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt

Erfahren Sie hier: Corona-Maßnahmen ignoriert: Gut jeder zehnte Reiserückkehrer missachtet diese verpflichtende Regel.

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 US-Dollar, währen die Bearbeitung ungefähr sechs Stunden beträgt. Wenn es besonders eilig ist, kann die Bescheinigung auch per Expressantrag innerhalb von 30 Minuten, aber für eine Gebühr von 150 US-Dollar ausgestellt werden. Bei der Einreise wird außerdem ein Gesundheitscheck durchgeführt.

Beachten Sie zudem, dass die Seychellen aus deutscher Sicht seit kurzem wieder zu den Risikogebieten zählen. Bei der Rückkehr nach Deutschland ist deshalb ein negativer PCR-Test und eine zehntägige Quarantäne nötig. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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