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Neue Regelung

Reisewarnung für Corona-Risikogebiete soll ab 1. Juli fallen – fast 100 Länder weltweit betroffen

Rettungsturm an der Playa de Palma auf Mallorca.
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Die Bundesregierung plant das Ende der Reisewarnung für Risikogebiete.

Die Corona-Pandemie entspannt sich in zahlreichen Ländern, doch weiterhin sind viele Staaten oder Regionen als Risikogebiet eingestuft. Das soll sich ab 1. Juli ändern.

Die Corona-Fallzahlen sinken in vielen Ländern stetig, während die Impfkampagne weltweit voranschreitet. Dennoch gilt immer noch für beinahe 100 Staaten oder Regionen eine Reisewarnung vonseiten der Bundesregierung. Zum 1. Juli soll sich das ändern – ab dann wird die Reisewarnung für Corona-Risikogebiete fallen.

Ab Juli keine Reisewarnung für Corona-Risikogebiete mehr

„Nach langen Monaten des Lockdowns dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen“, erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD) hinsichtlich der Entscheidung am Freitag (11. Juni). Über ein Jahr lang galt für touristische Reisen in Risikogebiete eine Reisewarnung – aktuell sind beinahe 100 Staaten und Regionen davon betroffen, unter anderem Nachbarländer wie Frankreich, Niederlande oder Dänemark. Die Neuregelung tritt pünktlich zu oder während der Sommerferien* einiger Bundesländer in Kraft.

Reisewarnung für Risikogebiete entfällt ab 1. Juli: Die Regelung im Detail

Das Auswärtige Amt informiert, dass ab dem 1. Juli folgende Systematik gelten wird:

  • für Länder und Regionen, die als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete eingestuft sind, gilt weiterhin eine Corona-bedingte Reisewarnung
  • von nicht notwendigen, touristischen Reisen in Länder und Regionen, die als „einfache“ Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) eingestuft sind, wird abgeraten
  • bei Reisen in Länder und Regionen der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten
  • bei Reisen in Drittstaaten, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird bei fortbestehenden Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht) von Reisen abgeraten, andernfalls angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten

Auch interessant: Sommer-Urlaub 2021: Reisen ohne PCR-Test – in diesen Ländern ist es möglich.

Welche Regeln gelten ab 1. Juli bei der Einreise nach Deutschland?

Mit der Aufhebung für Reisewarnungen für Corona-Risikogebiete wird ab dem 1. Juli von Reisen in Ländern mit Inzidenz zwischen 50 und 200 nur noch „abgeraten“ – so wie bisher bei allen Nicht-Risikogebieten. Bereits im Mai 2021 wurden die Regeln mit der neuen Einreiseverordnung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelockert: Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sind seither von der Quarantänepflicht befreit. Somit handelt es sich bei der geplanten Neuregelung ab 1. Juli um einen formalen Schritt.

„Bei aller berechtigten Zuversicht ist das Fehlen einer Reisewarnung aber eines nicht: die Einladung zur Sorglosigkeit. Reisen mit Vernunft und Augenmaß, das ist das Motto dieses Sommers. Die Gefahr durch das Virus und seine Mutanten ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt der Blick nach Asien oder Südamerika“, erklärt Maas weiterhin.

Für Flugreisende gilt außerdem weiterhin schon beim Check-in des Abflugortes die Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob sich Reisende in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Corona-Risikogebiete: Kommt es doch noch zu Verschärfungen der Einreise-Regeln?

Tatsächlich soll dem Business Insider ein Beschlusspapier der Bundesländer vorliegen, in dem sie angesichts der hochansteckenden Delta-Variante des Coronavirus bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) verschärfte Einreise-Regeln fordern wollen. Konkret soll die Freitestmöglichkeit für Urlauber aus Risikogebieten nicht mehr erlaubt sein. „Die umfassende Freitestmöglichkeit für alle Einreisen aus einfachen Risikogebieten führt zu einer lückenhaften Früherkennung möglicher Infektionen. Die sogenannte Zwei-Teststrategie gilt hier nicht“, heißt es demnach in dem Papier. Bezüglich weiterer Lockerungen bei Reisen scheint also noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Kroatien, Italien oder doch Griechenland? In diesen Ländern wollen Deutsche im Sommer Urlaub machen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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