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Urlaub 2021

Kippt die Corona-Reisewarnung für Mallorca bald? Balearen sinken bei Inzidenz unter Grenzwert

Mallorca und die Kanarischen Inseln gehören zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Nun liegen auch die Corona-Inzidenzen wieder unter den Grenzwert.

Die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen ist in Spanien erstmals seit dem 15. Dezember wieder unter 100 gesunken. Auf den auch bei deutschen Urlaubern besonders beliebten Balearen, zu denen Mallorca zählt, und den Kanarischen
Inseln fiel der Wert sogar unter die Marke 50, wie das Gesundheitsministerium in Madrid am Montag weiter mitteilte.

Mallorca und Kanaren: Corona-Inzidenz sinkt unter Grenzwert – Reisewarnung bald aufgehoben?

Die 50er-Marke ist eines der Kriterien für die Einstufung als Risikogebiet durch das Robert Koch-Institut. Seit Mitte August gilt auf dieser Grundlage für Spanien mit den Balearen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, für die Kanaren seit Anfang September. In Deutschland liegt die sogenannte 7-Tage-Inzidenz zurzeit bei 61.

Spaniens Tourismusministerin Reyes Maroto zeigte sich am Montag zuversichtlich, dass bald wieder mehr Urlauber nach Spanien kommen könnten, wie der staatliche TV-Sender RTVE berichtete. Angesichts der leichten Entspannung werden in einigen Städten und Regionen die Corona-Maßnahmen ein wenig gelockert. Auf Mallorca sollen ab Anfang März sogar wieder die Außenbereiche von Restaurants geöffnet werden*. Bei konstant niedriger Corona-Inzidenz erhoffen sich die Balearen zudem eine harmonisierte „Einführung von Impf-Zertifikaten gegen Covid-19“, wie die spanische Botschaft auf Anfrage von Bild.de mitteilte. Denn im Frühjahr will der Touristenmagnet möglichst wieder zahlreiche Besucher begrüßen können.

Auch interessant: Boykottaufrufe gegen Alltours: Reiseveranstalter will nur noch Corona-Geimpfte erlauben.

Corona-Lage in Spanien entspannt sich

In Katalonien macht sich die fortschreitende Impfaktion einer Studie zufolge bereits bemerkbar. So sei der Anteil von Bewohnern von Altenheimen, die wegen Corona ins Krankenhaus mussten oder gar an dem Virus starben, um die Hälfte zurückgegangen. Das ergab eine Untersuchung der Polytechnischen Universität von Katalonien, wie die Zeitung „La Vanguardia“ berichtete.

Spanien ist eines der am härtesten von der Corona-Pandemie getroffenen Länder Westeuropas. Bisher wurden mehr als 3,15 Millionen Corona-Infektionen und mehr als 67.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. (fk/dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Italien und Spanien weit abgeschlagen: Dieses Urlaubsziel ist der absolute Favorit der Deutschen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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