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Corona-Pandemie

Urlaubsparadies will bald wieder Touristen erlauben – vielleicht schon vor Weihnachten

Volcano Agung und Amed Strand, Bali, Indonesia.
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Bali möchte bald wieder internationale Touristen einreisen lassen.

Im August kündigte die Regierung an, dass Bali erst wieder 2021 internationale Touristen erlauben würde. Nun gibt es aber Pläne, noch vor Weihnachten zu öffnen.

Bali ist eine der beliebtesten Urlaubsinseln für Deutsche – vor allem in den Wintermonaten wollen hier viele Touristen noch einmal so richtig Sonne tanken und die niedrigen Temperaturen in der Heimat hinter sich lassen. Doch im August dann die Hiobsbotschaft: Aufgrund der Corona-Pandemie sollten erst wieder 2021 internationale Reisende in dem indonesischen Urlaubsparadies erlaubt werden*. Schon seit März sind keine ausländischen Feriengäste mehr erlaubt.

Wie es aussieht, arbeitet die Regierung aber nun doch daran, Urlauber von Fern wieder auf die Insel zu bringen – vielleicht sogar noch vor Weihnachten.

Bali-Urlaub in Sicht? Regierung mit neuen Corona-Maßnahmen

Die Weltorganisation für Tourismus (UNWTO) arbeitet aktuell mit der indonesischen Regierung daran, den Tourismus in Bali bald wiederaufzunehmen. Dazu hat sich eine Delegation der UNWTO mit Regierungsmitgliedern getroffen, um die Lage und die neuen Maßnahmen in den Bereichen Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz auf der Urlaubsinsel in Augenschein zu nehmen.

Inspiration für Bali-Urlaub

Falls Sie das Fernweh umtreibt, sollten Sie sich auf jeden Fall schon einmal Inspiration für den nächsten Urlaub holen. Im Bildband „Bali Highlights“ (werblicher Link) finden Sie die schönsten Schnappschüsse der paradiesischen Insel.

Normalerweise stammen aber 60 Prozent der Einnahmen Balis aus dem Tourismussektor. Unter normalen Umständen besuchen zehn Millionen Touristen im Jahr die Insel – die meisten davon aus dem Ausland. Laut dem Vizegouverneur von Bali, Tjokorda Oka Artha, ist der Tourismus auf der Insel jedoch im dritten Quartal um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ende Juli sind die Zahlen dank einheimischer Reisende etwas angestiegen.

Auch interessant: Urlaubsland mit speziellen Einreise-Regeln: Nur Urlauber mit hohem Gehalt sind erlaubt.

Touristen vielleicht schon vor Weihnachten wieder auf Bali

„Ich bin extrem glücklich, Indonesien und Bali zu besuchen“, erklärte Harry Hwang von der UNWTO laut Jakarta Post den Reportern in Nusa Dua am Donnerstag. „Ihr seid bereit, bald wieder für den Tourismus zu öffnen oder auch nächstes Jahr. Ich wäre nicht überrascht, wenn die Regierung ankündigt, Bali schon vor Weihnachten öffnen zu wollen.“ Ob dem wirklich tatsächlich so sein wird, bleibt abzuwarten.

Zumindest wird der Insel ein hervorragendes Sicherheitskonzept bescheinigt: „Die Standards und Sicherheitsprotokolle finde ich exzellent, wenn nicht die besten überhaupt“, so Hwang. Er hofft, dass die Zusammenarbeit der UNWTO mit der Regierung Indonesiens dazu führt, dass auch andere Länder im asiatischen Raum davon lernen. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Kanaren überschreiten kritischen Wert: Corona-Reisewarnung droht – Ausgangssperren verhängt.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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