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Starke Verluste

Bitteres Fazit für den Tourismus: Corona-Pandemie bringt Reise-Branche auf ein Niveau von 1990

Leere Gänge im Flughafen Amsterdam.
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Dieses Jahr war an den Flughäfen nur wenig los.

Die Corona-Pandemie hat 2020 vor allem den Tourismus hart getroffen: Grenzschließungen und Reisewarnungen haben Urlaub fast unmöglich gemacht. Ein Rückblick.

An Urlaub war 2020 kaum zu denken: Neben Grenzschließungen im Frühjahr sorgten Reisewarnungen* und Beherbergungsverbote im Herbst dafür, dass die Reise-Branche in ein tiefes Loch stürzte. Wie stark der Tourismus zurückgegangen ist, zeigen aktuelle Daten der Weltorganisation für Tourismus (UNWTO).

Corona-Pandemie: Massiver Verlust von Einnahmen in der Tourismusbranche – zurück in den 90er Jahren

Zwischen Januar und Oktober 2020 hat es 900 Millionen weniger internationale Touristen gegeben als im Vergleichszeitraum im Jahr 2010. Das macht einen Verlust von 935 Milliarden US-Dollar (ca. 760 Milliarden Euro) aus und ist somit zehnmal so heftig wie die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise 2009. UNWTO-Generalsekretär Zurab Pololikashvili sagt dazu in einer Mitteilung: „Seit Beginn dieser Krise hat die UNWTO Regierungen und Unternehmen vertrauenswürdige Daten zur Verfügung gestellt, die die beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den globalen Tourismus belegen. Auch wenn die Nachricht von einem Impfstoff das Vertrauen der Reisenden stärkt, ist der Weg zur Genesung noch weit. Wir müssen daher unsere Anstrengungen verstärken, um Grenzen sicher zu öffnen und gleichzeitig Arbeitsplätze und Unternehmen im Tourismus zu unterstützen. Es wird immer klarer, dass der Tourismus einer der am stärksten von dieser beispiellosen Krise betroffenen Sektoren ist. “

Auf das gesamte Jahr 2020 gerechnet, erwartet die UNWTO einen Rückgang internationaler Reisender um 70 bis 75 Prozent. Damit würde der Tourismus auf ein Niveau von vor 30 Jahren zurückkehren – eine Milliarde weniger Touristen und ein Verlust von 1,1 Billionen US-Dollar (ca. 89 Millarden Euro) zu damals.

Auch interessant: Nach der Corona-Krise 2020: Kommt nächstes Jahr der große Reise-Boom?

Nach Corona-Pandemie: Wann erhohlt sich die Tourismusbranche wieder?

Gerade im Raum Asien und Pazifik, wo die Corona-Pandemie ihren Anfang nahm und wo noch heute die strengsten Einreise-Regeln vorherrschen, waren in den ersten zehn Monaten des Jahres 2020 um 82 Prozent weniger Touristen unterwegs. Im Nahen Osten werden 73 Prozent weniger Touristen gezählt und in Afrika 69 Prozent. Nach Europa und Amerika sanken die Zahlen um jeweils 68 Prozent. Trotz der weiterhin schwachen Nachfrage, die sich abzeichnet, zeigen große Märkte wie die USA, Deutschland und Frankreich jedoch eine leichte Erholung. Zudem steigt die Nachfrage nach Inlandstourismus – auch in China und Russland.

Dank dem Corona-Impfstoff rechnet die Organisation damit, dass sich die Lage für den Tourismus etwas entspannt und Reise-Beschränkungen langsam wieder gelockert werden. Bis die Branche aber wieder das Niveau von 2019 erreicht, könnten laut Prognose noch zweieinhalb bis vier Jahre vergehen. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Völlig neues Reisen wegen Corona? Was beim Urlaub 2021 im Trend ist.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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