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In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer müssen aber dem Wetter angemessene Bereifung haben – auch aus Gründen des Versicherungsschutzes. Welche Vorschriften gelten zudem im Ausland? (Symbolbild)
Im Ausland gelten oft andere Vorschriften für Winterreifen und Schneeketten als hierzulande. Was Sie beim Winterurlaub in beliebten Nachbarländern beachten sollten.
Ob zum Skifahren mit Freunden oder für einen Familienurlaub in den Bergen: Wer in den Winter- oder Faschingsferien mit dem Auto ins Nachbarland fährt, sollte sich vorher gut über die Vorschriften zu Winterreifen oder Schneeketten informieren. Hier ein Überblick, was Sie in Österreich, Italien und der Schweiz beachten sollten.
Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht an beliebten Winter-Reisezielen
In Österreich müssen bei winterlichen Verhältnissen wie zum Beispiel bei Glätte oder Schneematsch Winterreifen aufgezogen werden, oder je nach Beschilderung Schneeketten – und zwar gilt diese Regel in Österreich zwischen dem 1. November und dem 15. April, wie der ADAC auf seiner Website erklärt. Es könnten ansonsten Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen.
In Italien ist es komplizierter, denn dort kann jede Provinz selbst über entsprechende Regelungen entscheiden. Urlauber sollten sich vor der Abfahrt über die lokalen Vorschriften informieren. Auf der Strecke über die Brennerautobahn A22 gilt zum Beispiel eine allgemeine Pflicht vom 15. November bis zum 15. April.
In der Schweiz gibt es zwar keine generelle Winterreifen-Pflicht, heißt es auf ADAC.de. Allerdings könnten Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen komme. „Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer bzw. der Fahrerin eine erhebliche Mithaftung“, informiert der ADAC zudem. Eine Schneeketten-Pflicht könne im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden.