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„Missbräuchliche Praktiken“
Aufgrund von Handgepäck-Gebühren: 150 Millionen Euro Strafe für Easyjet, Ryanair & Co.
Eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro wurde von den spanischen Behörden gegen Billigfluggesellschaften verhängt. Der Auslöser: zusätzliche Kosten für die Beförderung von Handgepäck und andere Gebühren.
Die spanische Regierung hat auf Beschwerden des Verbraucherschutzvereins Facua reagiert und gegen vier Billigfluggesellschaften hohe Geldstrafen verhängt. Betroffen sind Ryanair, Easyjet, Vueling und Volotea. Diese Entscheidung kam nach längeren Ermittlungen des Ministeriums für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid, wie der staatliche Fernsehsender RTVE sowie andere spanische Medien berichteten.
Spanisches Verbraucherministerium straft Gebühren für Handgepäck ab
Die Verbraucherorganisationen Facua und OCU hatten bereits seit 2018 gegen die Gepäckgebühren der Billigflieger gekämpft. Der Direktor für Rechts- und Wirtschaftsfragen beim Europäischen Verbraucherverband (BEUC), Agustín Reyna, bezeichnete die Entscheidung als ein „starkes und willkommenes Signal“, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) heißt.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem mehrere Billigairlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Laut dem Ministerium verstoßen diese Praktiken gegen das spanische Gesetz, da sie Leistungen, die früher im Ticketpreis enthalten waren, nun separat berechnen. Das Ministerium bemängelte zudem, dass die Werbung der Airlines oft nur den Preis vor den zusätzlichen Kosten nannte, was die Position der Airlines in Suchmaschinen stärkte.
Die Strafen betreffen nicht nur die Gepäckgebühren, sondern auch andere Zusatzkosten wie Gebühren für Sitzplatzreservierungen und den Ausdruck von Bordkarten.
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Der spanische Lobbyverband der Luftfahrt (ALA) kritisierte die Entscheidung als Verstoß gegen die EU-Binnenmarktregeln und nachteilig für Verbraucher ohne Handgepäck. „Den Passagieren wird die Möglichkeit genommen, für genau das zu zahlen, was sie brauchen“, heißt es in einer Mitteilung. Die betroffenen Airlines haben sich bisher nicht direkt zu den Strafen geäußert und auf die Stellungnahme des ALA verwiesen.
Ryanair hatte bereits zuvor die Gebührenpolitik verteidigt und auf die unternehmerische Freiheit verwiesen, die Größe des Handgepäcks zu bestimmen. Hintergrund dazu war das Urteil eines spanischen Gerichts von 2019, welches entschied, dass Ryanairs Geschäftsmodell, eine Gebühr für Handgepäck zu erheben, „missbräuchlich“ sei. Das hielt die Airline jedoch nicht davon ab, an ihrer Praxis festzuhalten.
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Agustín Reyna vom BEUC forderte EU-weite Standards für Handgepäckregelungen, um die Vorgaben der Fluggesellschaften für Verbraucher zu harmonisieren und Flugreisende zu entlasten, wie es in dem dpa-Bericht heißt. Die Verbraucherorganisationen OCU und Facua hoffen, dass andere europäische Länder dem spanischen Beispiel folgen und für die „missbräuchlichen Praktiken“ ähnliche Strafen verhängen.
Die Entscheidung der spanischen Behörden könnte weitreichende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Billigflieger haben. Dieses basiert darauf, niedrige Ticketpreise anzubieten und über Zuschläge für Handgepäck oder andere Serviceleistungen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Unternehmen haben noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Ministeriums vorzugehen, und der Airline-Verband ALA schließt gerichtliche Schritte laut RTVE nicht aus.