Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nach Antiverhüllungsgesetz

Wegen Schal: Burkaverbots-Verfahren gegen Deutsche in Österreich eingestellt

Frauen mit Burka.
+
Seit Anfang Oktober 2017 gilt das „Antiverhüllungsgesetz“ in Österreich.

Doch keine Strafe: Im Oktober hatte eine Deutsche in Wien einen das Gesicht teilweise verhüllenden Schal getragen - und soll damit gegen das Burkaverbot verstoßen haben.

Wien - Eine 28 Jahre alte Deutsche, die in Österreich gegen das geltende Burkaverbot verstoßen haben soll, muss vorerst keine Strafe befürchten. Die Frau war im Oktober in Wien mit einem Schal unterwegs, der teilweise ihr Gesicht verhüllte, als sie von einem Polizisten angehalten wurde. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Standard“ (Samstag) wurde das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Frau jetzt eingestellt. Die Landespolizeidirektion Wien habe ihre Entscheidung zunächst nicht begründet.

In Österreich gilt seit Anfang Oktober 2017 ein „Antigesichtsverhüllungsgesetz“. Dieses verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie der Burka oder des Nikabs, aber - von Ausnahmen abgesehen - auch von Atemschutz - oder von Faschingsmasken. Es sind Strafen bis zu 150 Euro möglich.

Die Deutsche lebt seit acht Jahren in Österreich. Sie schaltete nach dem Zwischenfall einen Anwalt ein. Aus dessen Sicht ist das Gesetz in der vorliegenden Form nicht durchsetzbar. Der Anwalt wollte das umstrittene Gesetz vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof bringen und eine Aufhebung erwirken. Dass dies nun nicht möglich sei, sei „höchst bedauerlich“, sagte der Jurist dem Blatt.

Das könnte Sie auch interessieren: Burkaverbot in Österreich: Diese Bilanz zieht die Polizei

dpa

Kommentare