EGMR veröffentlicht Urteil
Niederlage für Putin: Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf Krim verurteilt
2014 annektierte Russland die Krim. Nun wurde Putins Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Halbinsel verurteilt. Die Ukraine hatte zuvor eine Klage eingereicht.
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel verurteilt. Dies entschieden die Richter am Dienstag in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt. Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an.
Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim von EGMR verurteilt
„Die Vorfälle waren so zahlreich und miteinander verbunden, dass es sich um systematische Verletzungen handelt“, urteilten die Richter in Straßburg laut Informationen der Nachrichtenagenturen. Die Klage der ukrainischen Regierung umfasste „illegale Verhaftungen“, die „Unterdrückung nicht-russischer Medien“ und „entschädigungslose Enteignungen“. Insgesamt dürfte das Urteil gegen Russland wegen der Annexion der Krim allerdings überschaubar bleiben.
Die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist für die russische Regierung irrelevant. Russland ist zudem seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Frühjahr 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Der Europarat, die Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen Lage auf der Krim
Die ukrainische Krim war im Jahr 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert worden. Seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat die Halbinsel im Schwarzen Meer eine wichtige Funktion als Militärstützpunkt für Wladimir Putins Marine inne. Die Ukraine hatte in den vergangenen Monaten die Angriffe auf russische Einrichtungen massiv verstärkt. Bei den Krim-Angriffen kamen auch immer wieder amerikanische ATACMS-Raketen zum Einsatz.
Bei dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) spielte die eigentliche Annexion der Krim allerdings keine Rolle, sondern das Verhalten der russischen Truppen danach. Neben den bereits genannten Gründen wurde auch vorgebracht, dass Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt habe. Die Richter stimmten den Anschuldigungen größtenteils zu. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und die Meinungsfreiheit verletzt hat. (fbu)