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Wahlverschwörung in den USA
Anklage gegen Trump: Richterin erteilt dem Ex-Präsidenten bei sensiblen Themen Sprechverbot
Um Zeugen und die Integrität des Verfahrens zu schützen, hat die zuständige Richterin im Trump-Prozess dem ehemaligen US-Präsidenten strenge Regeln auferlegt.
Washington, D.C. – Dass in den USA bald der nächste Präsidentschaftswahlkampf beginnt, erschwert auch das Verfahren gegen den abgewählten US-Präsidenten Donald Trump, der sich wegen seines Verhaltens nach dem Wahlsieg von Joe Biden, vor Gericht verantworten muss. Denn seine Behauptungen, die Demokraten hätten „die Wahl gestohlen“ gipfelten nicht nur im Sturm aufs Kapitol durch gewaltbereite Trump-Fans, sondern wirken auch bis heute in Trumps Eigenwerbung nach. Und dass er 2024 erneut als Kandidat der US-Republikaner anzutreten gedenkt, steht seit Längerem fest.
Für den Strafprozess, der nach einem Antrag der Anklage bereits am 2. Januar 2024 beginnen könnte, hat das drastische Auswirkungen. So gilt als wahrscheinlicher Zeuge gegen den Angeklagten Trump dessen ehemaliger Vize-Präsident Mike Pence, der bei den parteiinternen Vorwahlen gegen Trump antreten will. Darüber hinaus wird auch Trump die Argumente seiner Verteidigung im eigenen Wahlkampf nutzen wollen.
Reaktion auf Social-Media-Drohungen: Richterin will „Karnevals-Atmosphäre“ verhindern
Auf dieser Basis hatte Sonderermittler Jack Smith beim Gericht eine Schutzanordnung beantragt, die Trump strikte Regeln für öffentliche Äußerungen zu dem Verfahren auferlegen sollte. Begründet hatte dieser den Antrag, der am Freitag von der vorsitzenden Richterin Tanya Chutkan verhandelt wurde, damit, dass „der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (…) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat“. So zitiert es die Nachrichtenagentur AFP. Konkreter Anlass für den Antrag war eine Kurznachricht des Ex-Präsidenten auf dessen Plattform Truth Social, in der Trump ankündigte: „Wenn ihr mich verfolgt, verfolge ich euch“.
Chutkan hat diesem Antrag nun zumindest zum Teil stattgegeben und den Angeklagten Trump vor „aufrührerischen“ Äußerungen gewarnt. Dazu kündigte Chutkan an, „jede notwendige Maßnahme“ zu ergreifen, „um die Integrität dieses Verfahrens zu schützen“. Dabei werde sie als Richterin ihre Pflicht erfüllen und die Rechte, die Trump als Angeklagtem zustehen, sicherstellen. Doch die Redefreiheit des 77-Jährigen sei eben „nicht absolut“. Auch eine „Karnevals-Atmosphäre“ bei der Verhandlung werde sie nicht dulden.
6. Januar 2021 - der Sturm aufs Kapitol in Bildern
Verfahren gegen Donald Trump ab Januar? Fans werfen Justiz Einmischung in Wahlkampf vor
Die 61-jährige Richterin, die nach einem Bericht des ZDF 2014 auf Vorschlag des damaligen US-Präsidenten Barack Obama mit 95 Senatsstimmen einstimmig und parteiübergreifend im Amt bestätigt wurde, wurde unter 22 infrage kommenden Bundesrichterinnen und Bundesrichtern per Los ausgewählt. Zuvor hatte sie bereits ein Dutzend Gerichtsverfahren gegen die Angreifer vom 6. Januar 2021 geleitet und häufig höhere Strafen verhängt als von den Bundesanwälten gefordert.
Dass es Trump Sorge bereitet, dass ausgerechnet Chutkan für seinen Fall zuständig ist, zeigt eine Truth-Nachricht von vergangener Woche, als er der Justiz vorwarf, dass ein faires Verfahren unter Chutkan nicht möglich sei und er neben einem Austausch der vorsitzenden Richterin auch eine Änderung des Gerichtsstands beantragen werde. Dazu wehrte er sich auch bereits gegen den von Smith beantragten Prozessbeginn am 2. Januar 2024, der nur zwei Wochen vorm Beginn der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner im Bundesstaat Iowa liegt. Prominente Trump-Unterstützer, etwa aus dem Team des US-Senders Fox News werfen der Anklage nun vor, „schamlos“ in den Wahlkampf eingreifen zu wollen.
Trump selbst wird vorgeworfen, dass er versucht habe, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten. Trump wird in vier Anklagepunkten unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt. In allen Anklagepunkten hat sich der abgewählte Präsident als „nicht schuldig“ erklärt. (saka mit AFP).